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Mit Wärmepumpe heizen Verbraucherzentrale berät Kreisverdener zu Fördermitteln

Nach dem Aus der Ampelkoalition steht die Staatshilfe für Wärmepumpen auf der Kippe. Warum ein schneller Antrag auf Förderung in einigen Fällen helfen kann, erklärt die Verbraucherzentrale im Kreis Verden.
02.01.2025, 14:47 Uhr
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Verbraucherzentrale berät Kreisverdener zu Fördermitteln
Von Lina Wentzlaff

Die derzeit in den Wahlumfragen führenden Unionsparteien wollen nach der anstehenden Bundestagswahl das Heizungsgesetz der Ampelkoalition zurückzunehmen. Wie genau die Förderungen für Wärmepumpen künftig aussehen könnte, ist deswegen unklar. Wer bereits weiß, wie die Sanierung seiner Immobilie aussehen soll und die notwendigen Unterlagen für die Antragstellung beisammen hat, sollte also zeitnah handeln.

Für welche Gebäude eignen sich Wärmepumpen?

"Die pauschale Annahme, dass die Wärmepumpe nur für Neubauten passt, ist falsch", erklärt Diplom-Physiker Klaus Nottebaum von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Grundsätzlich lasse sich auch ein Altbau mit einer richtig dimensionierten Wärmepumpe wirtschaftlich beheizen – hier komme es allerdings auf den Sanierungsstand an. Um den Stromverbrauch einer Wärmepumpe in Grenzen zu halten, sollten daher zunächst Optimierungspotenziale ermittelt werden, rät der Energieberater. "Das kann zum Beispiel die Dämmung der Kellerdecke oder der Austausch einzelner Heizkörper sein. Es muss nicht gleich eine Komplettsanierung sein, auch kostengünstige Maßnahmen können bereits Einfluss auf eine effiziente Betriebsweise haben."

Müssen bei der Umrüstung alle Heizkörper ausgetauscht werden?

Ein wichtiges Kriterium für wirtschaftliches Heizen ist – neben dem Dämmstandard des Gebäudes und der Isolierwirkung der Fenster – die Vorlauftemperatur, die der Heizkörper benötigt, um den Raum zu erwärmen. "Je niedriger sie ist, desto effizienter und stromsparender arbeitet eine Wärmepumpe", erklärt Nottebaum. Besonders geeignet sind daher großflächige Heizkörper oder eine Fußbodenheizung. „Da ältere Heizkörper oft überdimensioniert sind, muss in vielen Gebäuden kein Heizkörper ausgetauscht werden. Genaueres liefert die sogenannte Heizlast-Berechnung“, erklärt der Experte. Sie sollte vor einem hydraulischen Abgleich erfolgen, der Voraussetzung für eine staatliche Förderung ist.

Lässt sich mit einer PV-Anlage der für die Wärmepumpe benötigte Strom selbst erzeugen?

Nottebaum hält es für unwahrscheinlich, dass die PV-Anlage den gesamten Strombedarf der Wärmepumpe abdecken kann. "Die Kombination aus Wärmepumpe und PV-Anlage kann grundsätzlich aber dazu beitragen, die Stromkosten deutlich zu reduzieren." Ungefähr 20 bis 35 Prozent des Jahresstrombedarfs eines Haushalts für Haushalts- und Heizstrom könne die PV-Anlage ohne Batteriespeicher selbst erzeugen. Mit Batteriespeicher sind es sogar bis zu 60 Prozent. Welchen Anteil am Wärmepumpen-Strom die Solaranlage genau abdecken kann, hänge von vielen Punkten ab und müsse im Einzelfall berechnet werden.

Müssen Wärmepumpen ausschließlich mit grünem Strom betrieben werden?

"Wärmepumpen gelten nach dem Gebäudeenergiegesetz als Wärmeerzeuger, die vollständig erneuerbare Energien nutzen. Das gilt auch dann, wenn der Strom nicht zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen stammt", sagt Nottebaum. Wird ein Gebäude ausschließlich mit einer Wärmepumpe beheizt, sind die gesetzlichen Anforderungen also erfüllt.

Welche staatlichen Förderungen gibt es zurzeit für die Umrüstung?

"Generell erhalten alle Antragsteller eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten. Dazu können mehrere Boni kommen, für die bestimmte Bedingungen erfüllt werden müssen", berichtet Nottebaum. So ist ein Effizienzbonus von fünf Prozent möglich, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen oder ein natürliches Kältemittel in der Wärmepumpe eingesetzt wird. Für selbstnutzende Wohngebäude kann ein sogenannter Klimageschwindigkeitsbonus beantragt werden, wenn eine alte, aber funktionstüchtige Öl-, Gas- oder Nachtspeicherheizung ersetzt wird. Bis Ende 2028 beträgt dieser Bonus maximal 20 Prozent, danach sinkt er schrittweise. 2037 entfällt dieser Bonus ganz – so die bisherigen Pläne der Ampelkoalition. Ein zusätzlicher Einkommensbonus wird für Haushalte gewährt, deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt. Antragsteller ohne diesen Einkommensbonus können für den Austausch einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung eine Förderung von bis zu 55 Prozent erhalten. Die Fördersätze sind bis zu einer Gesamtförderung von 70 Prozent kombinierbar.

Wie lange gibt es diese Zuschüsse noch?

Wie hoch die Förderung nach der für Februar angesetzten Bundestagswahl ausfallen wird, ist bisher noch ungewiss. Nottebaum geht deswegen von Änderungen in der kommenden Legislaturperiode aus.

Info

Beratung bietet die Verbraucherzentrale wieder am Mittwoch, 8. und 22. Januar, von 10 bis 17.30 Uhr in der Stadtbibliothek Verden (Holzmarkt 7). Termine können unter der Nummer 05 11 / 91 19 60 vereinbart werden. Die geförderte Energieberatung ist kostenlos. Auch Vor-Ort-Termine (nach Absprache unter 01 60 / 93 05 21 18) sind möglich.
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