Eine Ballonfahrt ist für viele ein Traum, aber Träume können auch platzen. Nach dem Betrugsskandal um verkaufte Ballonfahrten, die nicht stattfanden, sind die selben Websites mit den gleichen Slogans wieder online. Nur der Anbieter hat laut Impressum gewechselt. Kunden, die um ihr Geld geprellt wurden, können nicht verstehen, dass Phoenix Ballooning, Heideballon und Hanseballon immer noch im Netz kursieren. Schließlich wurde der frühere Veranstalter Ende vergangenen Jahres rechtskräftig wegen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt.
Eine 22-jährige Studentin aus Bremen hatte vor einem Jahr einen Gutschein für eine Ballonfahrt bei Phoenix Ballooning gekauft. Mit der Ballonfahrt wollten sie ihre bestandene Bachelor-Prüfung feiern. „Ich habe lange dafür gespart“, sagt die junge Frau, die ihren Namen lieber nicht in der Zeitung lesen will. Mehrfach hatte sie einen Termin für die Ballonfahrt mit dem Anbieter vereinbart. „Die Kommunikation lief immer per Mail. Telefonisch war niemand zu erreichen“, erklärt sie. Wiederholt wurde die Ballonfahrt kurzfristig abgesagt. „Schuld war angeblich immer das Wetter“, erklärt die Studentin. Die 179 Euro, die sie für den Gutschein überwiesen hat, wird sie wohl nicht wiedersehen. Das hätten Nachforschungen bei ihrer Bank ergeben.
60 Betrugsfälle
„Vier von fünf Ballonfahrten finden wegen des Wetters nicht statt“, sagt denn auch der Rechtsanwalt des früheren Veranstalters, Rainer Frank, aus Hamburg und beruft sich auf Branchenkreise. Er bestreitet, dass sein Mandant die Kunden um ihr Geld prellen wollte. Nach polizeilichen Ermittlungen wurden mehrere Tausend Tickets verkauft und nie eingelöst. Bei Gericht ging es am Ende um 60 Betrugsfälle, von denen 52 dem Angeklagten nachgewiesen werden konnten. Karsten F. wurde im Dezember rechtskräftig vom Amtsgericht Tostedt verurteilt. Dieses hatte dem Ballonfahrer aus Handeloh zur Auflage gemacht, sich nicht mehr als Geschäftsführer einer Ballonfirma zu betätigen.
Die alten Websites bekamen einen neuen Anbieter. Im Impressum steht jetzt die 1A Ballonfahrten und Events UG. Geschäftsführer der neuen Firma mit Sitz in Alfeld ist Piotr Jan G.. Dieser ist jedoch weder per Mail noch telefonisch zu erreichen. Der Anrufbeantworter zeichnet nicht auf, das Mailprogramm schickt eine Standardantwort zurück und fragt: „Was können wir denn nettes für Sie tun?“ Der Text endet mit freundlichen Grüßen vom Ballonfahrteam. „Glück Ab – Gut Land“ wünschen die Veranstalter.
„Es ist nicht unsere Aufgabe, ein Berufsverbot zu verhängen“, sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft Stade, Kai Thomas Breas. Die Anklagebehörde hatte den Fall im vergangenen Jahr vor Gericht gebracht. „Neue Betrügereien sind uns nicht bekannt“, sagt der Oberstaatsanwalt. Allerdings habe er auch schon gehört, dass die einschlägigen Websites wieder online sind. „Wenn er nicht selbst als Geschäftsführer fungiert, kann man ihn dafür auch nicht belangen“, erklärt der Jurist. Tatsächlich überprüft das Gericht, ob gegen Bewährungsauflagen verstoßen wurde. Dazu der stellvertretende Direktor des Amtsgerichts in Totstedt, Christian Gude: „Bis Ende April mussten die bestehenden Firmen abgewickelt sein. Wir werden das prüfen.“
Der Traum vom Fliegen
Die fraglichen Websites machen es dem Kunden leicht. Nur wenige Mausklicks entfernt erscheint der Traum vom Fliegen. „Eine Ballonfahrt in unseren Heißluftballonen ist immer ein unvergessliches Abenteuer“, ist im Internet bei Heideballon zu lesen. Der Veranstalter verspricht: „Postkartenwetter inklusive.“ Bei schlechtem Wetter bleibt der Ballon ohnehin am Boden. Dafür ist das Ticket denn auch drei Jahre gültig. Die Studentin jedenfalls rechnet nicht mehr mit einer Erstattung des Preises.
„Das Geld ist weg“, sagt sie und ärgert sich, dass sie sich von den schönen Bildern im Internet hat blenden lassen. Sie hofft, dass der Skandal andere davon abhält zu buchen. Den Traum von einer Ballonfahrt aber hat sie noch nicht ganz aufgegeben – vielleicht als Belohnung, wenn sie auch den Master in Wirtschaft und Politik bestanden hat.