Es sind zwei Urteile mit Ansage. Und: Es werden weitere folgen. Bis allerdings bundesweit darüber Klarheit herrschen wird, wer innerhalb Deutschlands wo unter welchen Bedingungen Urlaub machen darf, wird wohl noch weitere Zeit vergehen. Die Verwirrung wird bleiben, der Ärger über die uneinheitlichen Positionen der sechzehn Bundesländer ebenfalls. Aktuell bleibt festzustellen: Es ist deutlich einfacher, in Italien Ferien zu machen als zum Beispiel in Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern. Verständlich die Kritik und die juristischen Beschwerden.
Wie sich jetzt zeigt, mit Erfolg: Das Oberverwaltungsgericht ( OVG ) in Lüneburg hat die niedersächsische Corona-Beherbergungs-Verordnung kassiert. Das Verbot sei zu unbestimmt und auch nicht angemessen. Kurzum: Es muss ab sofort nicht mehr beachtet werden. Der Betreiber eines Ferienparks hatte Rechtsmittel eingelegt. Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar.
Auch in Baden-Württemberg hat ein Gericht das Beherbergungsverbot gekippt. Eine Familie aus Nordrhein-Westfalen hatte geklagt. Weil im Kreis Recklinghausen, ihrem Wohnort, die Neuinfektionswerte über der 50er-Grenze liegen, hätten sie ohne einen Corona-Test nicht in ihre angemietete Ferienwohnung reisen dürfen. Nun dürfen sie doch. Ein unverhältnismäßiger Einschnitt in das Grundrecht auf Freizügigkeit sei das Verbot, so das Gericht. Zudem sei es nicht zumutbar, die Beherbergung von einem bis zu 48 Stunden vor Ankunft vorgenommen Corona-Test abhängig zu machen.
Eilanträge gegen die Quarantäneregeln
Viele Urlauber stehen vor ähnlichen Problemen: Kann die Reise nach Kappeln an der Schlei oder Waren an der Müritz wirklich angetreten werden? Auch in Schleswig-Holstein und Mecklenburg Vorpommern ist nämlich eine Beherbergung an Auflagen gebunden. Und sowohl Ministerpräsident Daniel Günther als auch Landeschefin Manuela Schwesig pochen darauf. Doch am Oberverwaltungsgericht Greifswald liegen bereits drei Eilanträge gegen die Quarantäneregeln für Urlauber in Mecklenburg-Vorpommern vor. Es spricht viel dafür, dass sie auch hier richtigerweise gekippt werden. Das Saarland und Sachsen haben bereits reagiert und die Regelung aufgehoben.
Einzelne Länder sollten sich nicht an Beherbergungsverbote klammern. Reisen bedeuten kein automatisch höheres Infektionsrisiko, sondern dies hängt wesentlich ab vom Verhalten der Reisenden. Vernunft schützt auch hier.