Wenige Tage nach dem Beginn ist Niedersachsens Beherbergungsverbot für Reisende aus deutschen Corona-Hotspots schon wieder Geschichte. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg erklärte die Verordnung des Landes am Donnerstag in einem Eilverfahren für rechtswidrig. Geklagt hatte der Betreiber eines Ferienparks im Harz.
Hotels und Pensionen müssen sich damit „mit sofortiger Wirkung“ nicht mehr an das umstrittene Verbot halten, wie das Gericht mitteilte. Der Beschluss sei unanfechtbar. Zwar stehe noch eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren aus - bis diese fällt, könne es aber noch Monate dauern, erklärte eine Sprecherin des OVG.
Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga in Niedersachsen reagierte erleichtert. „Wir hoffen, dass die Hotellerie die restlichen Urlaubstage noch einfahren kann“, sagte Hauptgeschäftsführer Rainer Balke. Allerdings habe die Verordnung bei vielen Reisewilligen zu Verunsicherung geführt. „Der Schaden ist definitiv entstanden“, sagte Balke. „Ob das noch kompensiert werden kann, wissen wir nicht.“
Die Liste der vom Urlaub in Niedersachsen weitgehend ausgeschlossenen Kreise war in den vergangenen Tagen immer länger geworden - waren es zu Beginn am vergangenen Samstag noch 12 Regionen, listete das Land am Donnerstag bereits 54 Risikogebiete auf.
Niedersachsens zweifelte an Verbot
Ziel des Beherbergungsverbots war es, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Reisenden aus deutschen Regionen mit mehr als 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen wurden Urlaubsaufenthalte damit erschwert. Zwar sah die Regelung eine Reihe von Ausnahmen vor, etwa nach Vorlage eines negativen Corona-Tests, dennoch stellte es sich laut Gericht „nicht als notwendige infektionsschutzrechtliche Schutzmaßnahme dar“. Es sei zweifelhaft, ob das Verbot geeignet und erforderlich sei, hieß es.
Niedersachsens Landesregierung hatte das Verbot selbst erst nach anfänglichen Zweifeln eingeführt - andere Bundesländer hatten sich schon eher zu diesem Schritt entschlossen. Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) begründete das spätere Einlenken damit, dass Niedersachsen anderenfalls eine besondere Anziehung für Touristen gehabt hätte, die vom Urlaub in den übrigen Ländern ausgeschlossen wurden.
Auch in Baden-Württemberg wurde das Beherbergungsverbot am Donnerstag von einem Gericht gekippt. In Sachsen hob die Regierung es mit Wirkung zum Samstag selbst auf.