Überstunden, Mehrarbeit – sie sind längst Teil des Arbeitsalltags. Daran ist auch nichts auszusetzen, so lange diese zusätzlichen Leistungen erfasst und vergütet beziehungsweise durch Freizeit ausgeglichen werden. Doch genau daran hapert es viel zu häufig. Deshalb ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs arbeitsrechtlich gesehen eine Zeitenwende.
Es wird hoch hergehen in den Personalabteilungen. Alle Unternehmen, alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind von dieser EU-weit gültigen Rechtsprechung betroffen. Zukünftig wird ausnahmslos die gesamte Arbeitszeit aller Beschäftigten genau erfasst werden müssen. Das ist folgerichtig, denn nur wenn dokumentiert wird, wie lange ein Mitarbeiter gearbeitet hat, kann er auch seine Ansprüche durchsetzen.
Doch nicht nur zur Überstundenerfassung ist das Urteil hilfreich. Mehr noch kann dadurch die Einhaltung der Arbeitszeitrichtlinie inklusive gesetzlicher Ruhezeiten kontrolliert werden. Eine Ende der Jahr für Jahr anfallenden etwa eine Milliarde unbezahlter Überstunden garantiert das Urteil aber nicht. Freiwillig geleistete Überstunden müssen nämlich weder bezahlt noch ausgeglichen werden. Immerhin: Auch sie werden jetzt dokumentiert.