Die Europäische Staatsanwaltschaft kommt – das hat das Europäische Parlament am Donnerstag in Straßburg mit großer Mehrheit beschlossen. Doch wozu dient die Behörde, und welche Befugnisse hat sie? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema.
Wozu braucht es eine Europäische Staatsanwaltschaft?
Derzeit wird der Schaden, der allein durch Mehrwertsteuerbetrug entsteht, in der EU jährlich auf 50 Milliarden Euro geschätzt. Hinzu kommen Missbrauch und Veruntreuung von Fördergeldern der Gemeinschaft. Gegen diese Straftaten soll die neue Behörde EPPO (Englisch für Europäische Öffentliche Staatsanwaltschaft) künftig vorgehen.
Können das nicht die nationalen Behörden selbst machen?
Theoretisch schon. Praktisch braucht es dafür aber jedes Mal die Zustimmung des betreffenden Mitgliedstaats, wenn ein Staatsanwalt über die Landesgrenzen hinaus ermitteln will. Solche Anfragen erschweren die Aufklärung der Straftaten.
Wann ermittelt die Europäische Staatsanwaltschaft?
Zuständig ist die Behörde bei Betrug mit EU-Mitteln ab 10.000 Euro sowie bei grenzüberschreitendem Mehrwertsteuerbetrug ab zehn Millionen Euro.
Wie ist die Behörde aufgebaut und was kostet sie?
Die neue Staatsanwaltschaft soll 115 Juristen umfassen. Aus jedem teilnehmenden Land wird ein Anwalt in die künftige Zentrale in Luxemburg entsandt, hinzu kommen nationale Büros. Außerdem fungieren delegierte Staatsanwälte, die weiter in der nationalen Justiz tätig bleiben, als Verbindungsleute.
Wer ist für die Ermittlungen zuständig und wo wird verhandelt?
Die Ermittlungen werden von den Delegierten der Europäischen Staatsanwaltschaft geführt. Sie haben das Recht, zu ermitteln, Straftaten zu verfolgen und Anklage zu erheben. Verhandelt wird in den betroffenen Mitgliedstaaten.
Was wird das den Steuerzahler kosten?
Haushaltskommissar Günther Oettinger rechnet mit 21 Millionen Euro pro Jahr. Er erwartet jährlich mehrere hundert Millionen Euro veruntreuter Gelder, die zurück in den EU-Haushalt fließen.