Mit deutlicher Kritik am Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist am Mittwoch die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zu Ende gegangen. Das in Würzburg versammelte Evangelische Kirchenparlament forderte eine Rückkehr zu der seit 2015 in Deutschland geübten Praxis des Kirchenasyls. In den vergangenen Monaten war das rechtlich nicht kodifizierte Kirchenasyl mindestens achtmal gebrochen worden. „Ich erwarte, ich erhoffe und ich fordere, dass wir zu der 2015 begonnenen Kooperation mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zurückkommen“, sagte der Flüchtlingsbeauftragte der EKD, der Berliner Bischof Christian Stäblein.
Präses der Synode, Anna-Nicole Heinrich warnte davor, dass der heiße Wahlkampf die Migrationsdebatte weiter anheizen werde. Man könne es nicht zulassen, dass Not leidende Menschen dabei aus dem Blick gerieten. „Wenn wir Kirche sein wollen, können wir gar nicht anders, als Menschenrechte und Menschenwürde zu verteidigen.”
Schwerpunkt der Herbsttagung des Evangelischen Kirchenparlaments blieb jedoch der Umgang mit der Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in der Kirche. Die Synode beschloss, dass Betroffene im evangelischen Kontext als Entschädigung eine Kombination aus einem individuellen und einem pauschalen Betrag erhalten.
Die Höhe des individuellen Betrags ist vom jeweiligen Fall abhängig und nach oben offen. Dazu soll es für alle Betroffenen eine Pauschale von 15.000 Euro geben. Das muss aber in den kommenden Monaten noch von den Landeskirchen beschlossen werden.
Missbrauch: Ombudsstelle für Betroffene
Zudem verabschiedete die Synode einen Maßnahmenplan, der Konsequenzen aus der im Januar veröffentlichten Forum-Studie zum Missbrauch in der Evangelischen Kirche ziehen soll. Darin wird etwa die Schaffung einer zentralen Ombudsstelle für Betroffene, eine systematische Personalaktenanalyse und eine einheitliche Aktenführung in den Landeskirchen gefordert.
Daneben beschäftigte sich das evangelische Kirchenparlament etwa mit der Zukunft der Freiwilligendienste. Hier forderten die Synodalen einen Rechtsanspruch auf eine finanzielle Förderung solcher Dienste.