Der gewaltsame Tod des Polizisten in Mannheim ist ein exemplarisches Beispiel dafür, was seit Jahrzehnten in der Flüchtlingspolitik in Deutschland in die falsche Richtung läuft. Der mutmaßliche Täter war bereits 2013 – damals angeblich 13 Jahre alt – als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen, lernte schnell Deutsch, machte seinen Hauptschulabschluss und arbeitete in verschiedenen Aushilfsjobs.
2019 heiratete der Afghane eine Deutsche mit türkischen Wurzeln. Das Paar bekam zwei Kinder, was den Vater vor einer Abschiebung trotz seines abgelehnten Asylantrags schützte. Irgendwann zwischen 2020 und 2023 radikalisierte sich der bis dahin eher unauffällige junge Mann, heißt es, ließ sich einen Vollbart wachsen und hörte auf islamistische Hassprediger im Internet. Bis er bei einer Kundgebung der islamfeindlichen Organisation „Pax Europa“ zum Messer griff, den Polizisten tötete und einen irakischen Flüchtling schwer verletzte.
Anderes Beispiel: Ostern 2023 tötete ein 27-jähriger syrischer Flüchtling in einem Fitnessstudio in Duisburg bei einem Messerangriff einen Menschen und verletzte drei weitere Männer schwer. Eine grauenvolle Tat, die vermutlich nur deshalb nicht die politische Dimension von Mannheim erreichte, weil die Opfer junge Männer mehrheitlich mit muslimischen Hintergrund waren.
Auch dieser Mann, der 2016 als Flüchtling nach Deutschland gekommen war und aus keiner besonders religiösen Familie stammte, hatte sich online radikalisiert. Er habe möglichst viele „Ungläubige“ töten wollen, sagte er später vor Gericht. Erwischt hatte er zufällig einen türkischstämmigen Mann.
In beiden Fällen gilt: Die jetzt von der Politik ins Spiel gebrachte schnellere Abschiebung von Schwerstkriminellen und Gefährdern nach Afghanistan und Syrien hätte diese Taten kaum verhindert. Beide Männer waren nicht beziehungsweise nicht erheblich in Erscheinung getreten. Insofern offenbaren diese Vorschläge zwar den berechtigten Zorn der Politik und Gesellschaft über solche Verbrechen, ändern werden sie aber nichts. Die beiden Genannten sind vermutlich nicht die letzten „einsamen Wölfe“, wie Sicherheitsbehörden islamistisch motivierte Einzeltäter bezeichnen, die Anschläge begehen.
Dennoch ist es richtig, dass die Politik Straftäter und mögliche Nachahmer aus dem Land bringen will. Allein schon, um den inneren Frieden zu wahren. Argumente, man habe weder formelle Beziehungen zu Syrien noch zu Afghanistan, könne also keine Abschiebeflüge in diese Länder organisieren, sind vorgeschoben. Erstens könnten Ausweisungen auch über Drittstaaten erfolgen. Zweitens gibt es „technische Beziehungen“ zu diesen Staaten, die es ermöglichen, dass Deutschland etwa 400 Millionen Euro Entwicklungshilfe an Nichtregierungsorganisationen in Afghanistan zahlt.
Grundsätzlich stellt sich in den genannten Fällen die Frage, ob beide nicht besser einen Teil ihrer Haftstrafe in Deutschland verbüßen sollten. Jubelbilder einer Rückkehr nach Syrien oder Afghanistan sind weder den Angehörigen des Mannheimer Polizisten noch vom dem Opfer in Duisburg zuzumuten.
Angesichts der vielen ungelösten Probleme und der großen Zahl an Flüchtlingen muss man eingestehen, dass die deutsche Asylpolitik gescheitert ist und die notwendige Akzeptanz in breiten Teilen der Bevölkerung verloren hat. Das ist übrigens nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa der Fall. Der zu erwartende Rechtsruck bei den Wahlen belegt das. Insofern wäre es empfehlenswert, künftig einen pragmatischeren Ansatz zu wählen und das Bleiberecht beispielsweise an einen nachweisbaren Integrationserfolg zu koppeln.
Das heißt: Wer es in annehmbarer Zeit schafft, die deutsche Sprache zu erlernen, einen Schulabschluss oder eine Ausbildung zu absolvieren, eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufzunehmen und strafrechtlich nicht erheblich in Erscheinung zu treten, darf bleiben. Wer nicht, muss gehen. Das ist man auch den vielen Flüchtlingen schuldig, die sich trotz identischer Probleme gut integriert haben, die ihrer Arbeit nachgehen und teilweise erstaunliche Karrieren machen.