Was dem Gemeinwohl dient, ist besonders in Zeiten gesellschaftlicher Polarisierung schwer umkämpft. Rechtlich gesehen ist das globalisierungskritische Netzwerk Attac nicht gemeinnützig, sagt der Bundesfinanzhof. Das Urteil sollte Anlass sein, eine generelle Debatte über die Gemeinnützigkeit mancher Organisationen zu führen.
Wie sieht es im Vergleich etwa mit der Förderung des Amateurfunkens aus? Nach Paragraf 52, Absatz 2 der Abgabenordnung ausdrücklich ein gemeinnütziger Zweck. Immerhin können die Hobbyfunker die steuerlichen Entlastungen vermutlich eher brauchen als der ohnehin reiche Deutsche Fußball-Bund. Selbst die internen Buchprüfer des DFB befürchten, dass luxuriöse Präsidiumsreisen und horrende Spesenrechnungen nicht der Gemeinnützigkeit dienen.
Überprüfung anderer Vereine
Man mag von Hobbyfunkern, dem DFB oder Attac halten, was man will. Das Urteil der Richter gilt. Es wird nicht das Ende des zivilgesellschaftlichen Engagements bedeuten, nur weil die Finanzierung schwieriger werden könnte. Aber man darf sich schon wünschen, dass die Behörden auch bei anderen Vereinen die Gemeinnützigkeit streng prüfen.