Eine Bremse, die nicht bremst, ist keine Bremse. Im Fall der Mietpreisbremse bewirkt sie sogar das Gegenteil: Sie spielt vor allem den Vermietern zu, die eh schon zu viel Miete verlangen. Konsequenzen drohen denen hingegen kaum – den Schlupflöchern sei Dank.
So wie sie ist, hat die Mietpreisbremse keine Zukunft – wer anderes behauptet, gehört vermutlich zur Gruppe der Bevorteilten. Bleiben also zwei Möglichkeiten: sie abzuschaffen oder zu reformieren. Das erkannte auch SPD-Bundesjustizminister Heiko Maas. Doch die Union blockte seine Vorschläge ab.
Dabei ist seine Forderung, die Vermieter zu verpflichten, die Höhe der Vormieten offenzulegen, ein Anfang. Jemand, der sich auf eine Wohnung oder ein Haus bewirbt, muss wissen dürfen, was sein Vorgänger zahlte – ohne das Risiko einzugehen, wegen Neugierde aussortiert zu werden. Und wenn der Vermieter gegen das Gesetz verstößt, muss er sanktioniert werden. Ihm nur zu drohen, reicht offenbar nicht. Ebenso muss es auch rückwirkend möglich sein, zu viel gezahlte Miete zurückzufordern. Doch dies sind nur erste Ansätze. Umfassendere Reformen sind nötig, soll die Mietpreisbremse nicht völlig scheitern.