Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen, dass die Rechnung über Polizeikosten an die Deutsche Fußball Liga rechtswidrig sei, kritisieren die Opposition und Polizei das Vorgehen des Senats.
Kurz nach der Entscheidung des Bremer Verwaltungsgerichts über den Streit zwischen dem Land Bremen und der Deutschen Fußball Liga kritisieren die Bremer Oppositionsparteien CDU und Linke, aber auch die Gewerkschaft der Polizei den Senat.
„Das Gericht hat dem von rot-grün getriebenen und offenbar schlampig vorbereiteten Alleingang Bremens heute einen Dämpfer erteilt“, teilte der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion in der Bremer Bürgerschaft, Wilhelm Hinners, mit. „Ein rot-grünes Eigentor!“ Denn der Rechtsstreit werde sich voraussichtlich durch mehrere Instanzen ziehen, das schade dem Standort Bremen und dem Sport. Das Problem von Gewalt lasse sich Hinners zufolge nicht mit einem Gebührenbescheid lösen.
„Seit der Ankündigung von Ulrich Mäurer finden keine Länderspiele mehr in Bremen statt“, ergänzte sein Parteikollege Marco Lübke, sportpolitischer Sprecher der Fraktion. Mit seiner Selbstinszenierung und der Aussicht, die Haushaltslöcher mit ein paar Gebühren zu stopfen, schade der Innensenator Wirtschaft und Tourismus.
Linke: Geld für Prävention statt Prozess verwenden
Auch die Linken-Fraktion kritisiert das Vorgehen des Senators und begrüßt daher das Urteil des Gerichts. „Nach Auffassung der Bürgerschaftsfraktion 'Die Linke' kann der Staat hoheitliches Handeln nicht durch Spezial-Gebühren für bestimmte Vereine oder Verbände finanzieren“, erklärte die Fraktionsvorsitzende Kristina Vogt. Die Fraktion fordere den Senat auf, keinen jahrelangen Rechtsstreit zu führen, dessen Ende völlig offen sei. Das Geld solle lieber in Präventionsprojekte und Sozialarbeit fließen, auch die DFL müsse sich hier stärker engagieren.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält eine Beteiligung des Veranstalters DFL an den Polizeikosten bei Hochrisikospielen ebenfalls für falsch. „Die Vereine sind nicht diejenigen, die Fußballgewalt provozieren und die teils massiven Polizeieinsätze verursachen“, sagte der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow. „Fußballgewalttäter müssen von den Stadien ferngehalten werden.“
Der Bremer GdP-Landesvorsitzende Jochen Kopelke äußerte Zweifel daran, dass mögliche Vereinszahlungen auch wirklich der inneren Sicherheit zugutekämen. „Eher wird die Kita saniert, als die Polizeistandorte.“ Die GdP fordert stattdessen, dass Gewalttäter über Meldeauflagen oder Verbote von den Stadien ferngehalten und über Strafen von ihren Handlungen abgehalten werden.
Das Verwaltungsgericht Bremen hatte am Mittwochnachmittag in erster Instanz entschieden, dass der Gebührenbescheid des Bremer Senats an die DFL rechtswidrig ist. Der Bescheid forderte die DFL auf, für ein Polizeiaufgebot bei einem Hochrisikospiel der Bundesliga im April 2015 rund 400.000 Euro zu zahlen. Das Gericht hielt die Berechnung der Gebühr für nicht nachvollziehbar. Eine Berufung gegen das Urteil ist möglich. (cah)