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Kommentar über die Grundsteuer Späte Einsicht

Skandalös ist, dass der Gesetzgeber und die Finanzverwaltung bislang eine Reform der Grundsteuer versäumten. Damit macht man sich zwar allseits unbeliebt, aber sie muss sein, findet Silke Hellwig.
16.01.2018, 19:49 Uhr
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Späte Einsicht
Von Silke Hellwig

Die Bemessung der Grundsteuer ist veraltet und damit ungerecht. So viel steht fest, und man muss sich schon sehr wundern oder schwer ärgern, dass sich Bund und Länder mit einer Reform viel Zeit gelassen haben – so elend viel Zeit, dass sie einmal mehr vom Bundesverfassungsgericht zum Jagen getragen werden. Dafür gibt es Gründe: Mit der Reform macht man sich allseits unbeliebt. Bei diesen Eigentümern und Mietern, weil sie noch einmal daran erinnert werden, dass sie jahrelang vergleichsweise viel Grundsteuer gezahlt haben. Und bei jenen Besitzern fällt man in Ungnade, weil sie womöglich deutlich mehr werden zahlen müssen, und zwar nicht etwa, weil sie Grundsteuer-Schlupflöcher ausgenutzt haben, die jetzt geschlossen werden. Nein, Gesetzgeber und Finanzverwaltung haben ein Riesenloch plus Gerechtigkeitslücke entstehen lassen und ihm Jahr für Jahr beim Wachsen zugeschaut.

Das ändert indes rein gar nichts, es gibt keine Wiedergutmachung, nur späte Einsicht und Reparatur. Man wird Übergangsregelungen finden müssen und Hilfe für Härtefälle. Denn die Reform muss sein, und letztlich wiegt hier eine andere im Grundgesetz verankerte Maxime schwer: Eigentum verpflichtet.

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