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Kommentar über Grundrente und Rentenerhöhung Vorsicht ist angebracht

Vorsicht ist angebracht, denn die angekündigte Rentenerhöhung um über drei Prozent ist nur eine Schätzung. Und die Grundrente wurde zwar beschlossen, ist aber nicht zu Ende gedacht, meint Hans-Ulrich Brandt.
11.11.2019, 18:41 Uhr
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Vorsicht ist angebracht
Von Hans-Ulrich Brandt

Erst die Einigung bei der Grundrente, dann die Nachricht vom deutlichen Rentenplus im nächsten Sommer – so viel Positives gab es lange nicht über die Rente zu berichten. Doch Vorsicht ist in beiden Fällen angebracht, denn zum einen ist die angekündigte Rentenerhöhung um mehr als drei Prozent nur eine Schätzung. Zum anderen wurde die Grundrente zwar jetzt beschlossen, doch selbst zentrale Details sind noch nicht zu Ende gedacht.

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So muss ausgearbeitet werden, wie mit jenen Härtefällen umgegangen werden soll, die knapp unter 35 Beitragsjahren liegen. Mit einer „kurzen, wirksamen Gleitzone“ sollen nämlich auch diese Versicherten die Grundrente bekommen – allerdings mit Abschlägen. Gut gemeint, aber wo genau beginnt diese Gleitzone? Und wie hoch werden die Abschläge?

Dickstes Brett aber ist der nun notwendige Datenaustausch zwischen Finanzämtern und Rentenversicherung. Nur so kann das Einkommen geprüft und die Höhe der Grundrente berechnet werden. Die Rententräger gehen dafür von einer Vorbereitungszeit von zwei Jahren aus, im Wahljahr 2021 soll die Grundrente aber schon kommen. Es knirscht weiter gewaltig.

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