Die Sturmtiefs "Ylenia" und "Zeynep" zieht über Norddeutschland, die kräftigen Böen lassen überall im Norden Bäume umknicken, mitunter mit schweren Folgen für das Privatgrundstück, Garten oder Autos. Hier erfahren Sie, welche Versicherung für welchen Sturmschaden aufkommt:
Welche Versicherung kommt für Schäden im oder am Haus auf?
Eine Gebäude- oder Hausratversicherung deckt Schäden am und im Wohnhaus durch Stürme ab. Voraussetzung ist, dass der Sturm die Windstärke 8 erreicht.
Was ist mit Sturmschäden dem restlichen Grundstück?
„Der Garten ist Bestandteil des Grundstücks und alle mit dem Boden fest verbundenen Sachen sind entsprechend abgesichert.“ Das erklärt Oliver Hauner, Leiter Sachversicherung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Dazu gehören etwa Terrassen, verankerte Schaukeln und fest installierte Leuchten.
„Auch Aufräumungskosten, die entstehen, weil beispielsweise Bäume weggeräumt werden müssen, sind hier mitversichert“, so Hauner. Müssen Pflanzen erneuert werden, hängt es vom Vertrag, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.
Was ist mit den Nebengebäuden oder einem Pool?
Gartenschuppen, Carport, Garten- und Gewächshäuser etc. können zusätzlich über die Wohngebäudeversicherung geschützt werden. Pools sind über beide Policen abgedeckt. Mobile Becken gelten als Hausrat, fest verbaute zählen zur Wohngebäudeversicherung.
Auch Garagen auf dem Grundstück sind entsprechend mit versichert, denn sie gelten als Nebengebäude. Auch darin untergestellte Gegenstände wie Rasenmäher, Fahrräder und das Werkzeug sind entsprechend versichert.
Was deckt die Elementarschaden-Police ab?
Eine Elementarschaden-Police deckt Unwetterschäden ab, die auf Überschwemmungen, Rückstau, Schneedruck, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch oder auch Vulkanausbrüche zurückgehen. Die Gebäudeversicherung allein hilft bei Sturm also nicht, wenn mit ihm auch starke Niederschläge kommen und für Überschwemmungen sorgen.
Viele Versicherer bieten diesen Baustein bei Neuverträgen bereits inklusive an. Es kann aber auch sein, dass er extra hinzugebucht werden muss. Zu den abgedeckten Schäden gehören alle Unwetterschäden, also auch nach Hagel oder Starkregen.
Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden am Auto?
Wer nur die verpflichtende Kfz-Haftpflichtversicherung für sein Fahrzeug abgeschlossen hast, muss in der Regel selbst für Sturmschäden aufkommen. Kaskoversicherungen hingegen decken sogenannte unmittelbare Sturm- und Hagelschäden am Auto ab, also etwa Schäden, die durch umgekippte Bäume, herumfliegende Dachziegel oder Fassadenteile zustande gekommen sind. Wer allerdings fahrlässig sein Auto in gefährdeten Gebieten abgestellt hat, etwa in einem als solches markierten Überschwemmungsgebiet wie im Hafen von Bremerhaven, riskiert den Versicherungsschutz.
Wie mache ich mein Haus sturmsicher?
- Tipp 1 – Alles was lose ist, wegräumen: Oft sind es nicht die tief verwurzelten Bäume, die im Sturm fallen und Schäden verursachen. Es sind lose Gegenstände - die herumliegen und bei Sturm zu Geschossen werden können. Selbst der leere Blumentopf auf der Balkonbrüstung oder eine kleine herumliegende Gartenschaufel können abheben und mit großer Wucht in Häuser einschlagen und Fenster zerschlagen. Daher rät die Verbraucherzentrale NRW vor einem Sturm auch zum scheinbar banalen Aufräumen von selbst kleinen Gegenständen.
- Und: Sichern Sie Ihre Mülltonne und parken Sie Ihr Auto unter Umständen um. Es sollte nicht unter hohen Bäumen oder in der Nähe von Häusern stehen. Herabfallende Äste oder Dachpfannen könnten das Auto sonst beschädigen.
- Tipp 2 – Lose Gegenstände am Haus befestigen: Windböen können zum Beispiel Vordächer, Dachrinnen, Fensterläden, Verkleidungen am Balkongeländer und Markisen losreißen, wenn diese nicht ausreichend befestigt oder sich im Laufe der Jahre gelockert haben.
- Man könne diese Teile natürlich nicht vor jedem Sturm demontieren, so die Verbraucherzentrale NRW. Aber man könne sie sichern. Etwa die Fensterläden durch stabile Verankerungen der Scharniere. Jetzt ist noch Zeit, das zu überprüfen und gegebenenfalls in den Baumarkt zu fahren.
- Tipp 3 – Fenster, Roll- und Fensterläden schließen: Es macht Sinn, während eines Sturms die Rollläden zu schließen. Allerdings müssen sie komplett geschlossen werden - oder man lässt die Rollläden dann besser doch ganz offen, rät Prof. Norbert Gebbeken, Statiker und Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau.
- Aber die halbe Stellung ist keine Option. „Da sonst der Wind zwischen die nur halb geschlossenen Läden und das Fenster dringt und den Rollladen aus der Führung drückt.“ Der Experte rät auch, alle Fenster und Türen - sogar im Keller - zu schließen.
- Tipp 4 – Alte Schwachstellen beseitigen: Ein Risikofaktor sind alte Sturmschäden, die bisher nicht beseitigt wurden. Starke Winde können bereits gelockerte Dachziegel, Schindeln oder Verkleidungen an Gauben und Giebeln abstürzen lassen. Nicht alles davon kann man vielleicht auf die Schnelle noch sichern. Was man aber tun kann: Eine mit Laub und Unrat vom letzten Sturm verstopfte Regenrinne freiräumen. Sie läuft bei starkem Regen über und beschädigt die Fassade.
- Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Texts hieß es, dass Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen Unwetterschäden allgemein nur übernehmen würden, wenn die Police Elementarschäden mit abdeckt. Das trifft allerdings nicht auf Sturmschäden zu, daher haben wir die Information im betreffenden Abschnitt präzisiert.