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Regeln für Anlieger in Achim Schneise im Schnee ist Bürgerpflicht

Wer bei Schneefall die Geh- und Radwege räumen muss, ist in Achim klar geregelt: Vor privaten Grundstücken sind die Anlieger dafür verantwortlich, eine mindestens ein Meter breite Schneise freizuräumen.
04.02.2021, 15:45 Uhr
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Schneise im Schnee ist Bürgerpflicht
Von Kai Purschke

Der Schnee des jüngsten Wintereinbruchs ist noch nicht ganz verschwunden, da steht möglicherweise schon das nächste Schneetreiben oder gar Schneechaos an – wenn die Wetterprognosen für Norddeutschland am kommenden Wochenende denn auch für die hiesige Region eintreten. Dann bekommt das Team des Achimer Bauhofs, das seine Touren und Dienste bereits geplant hat und sich gut gerüstet sieht, wieder alle Hände voll zu tun, wobei schon die Arbeit am jüngsten Wochenende nicht zu knapp war. „Wir haben schon am Freitag alle Mann und alle Geräte zum Einsatz gebracht und es ganz zufriedenstellend hinbekommen“, sagt Daniel von Salzen, stellvertretender Bauhofleiter. Bis zum Mittwochmorgen waren die Mitarbeiter unterwegs, um Flächen von Schnee und Eis(matsch) zu befreien.

Dabei sind die Bauhof-Arbeiter nur für die städtischen Straßen und Geh- sowie Radwege vor städtischen Gebäuden oder auch Innenstadtbereiche verantwortlich, ansonsten sind es die Achimer Bürger, egal ob Grundstückseigentümer oder Mieter. „Das ist vielen aber gar nicht bekannt oder es entspricht nicht ihrer Mentalität“, weiß von Salzen. Er verweist auf die Straßenreinigungssatzung für Achim (siehe unten), nach der dies klar geregelt ist. Von Salzen: „Es reicht, wenn die Anlieger einen mindestens einen Meter breiten Streifen freiräumen beziehungsweise abstreuen, auf dem man gehen oder mit dem Rad fahren kann.“

Kritik der Radler

Denn das übernimmt vor privaten Grundstücken weder die Stadt Achim, noch der Landkreis oder das Land Niedersachsen. Letztere beiden sind aber sehr wohl für die Räumung der Kreis- und Landesstraßen zuständig – das betrifft allerdings nur die Fahrbahnen für Autos. Und so kommt es, dass diese frei sind, während es auf Geh- und Radwegen teilweise kein Durchkommen gibt. Diesen Unterschied jedenfalls kritisieren Bärbel Richter, Willi von der Höhe und Manfred Schmidt vom Arbeitskreis Radverkehr des ADFC Achim in einem Schreiben an unsere Redaktion.

„Wir gönnen den Autofahrern die freie Fahrt. Aber wenn endlich auch in Achim eine wirkliche und dringend notwendige Verkehrswende eingeläutet werden soll, muss die winterliche Behandlung der Radwege mindestens ebenso intensiv und effektiv erfolgen, wie die der Hauptstraßen. Nur so benutzen die Radler weiterhin ihr umweltfreundliches Fahrzeug“, erklären sie. Denn während etwa am vergangenen Dienstag die Fahrbahnen frei waren, hätte es vormittags auf den Radwegen von Baden bis Achim entlang der Landesstraße 158 keinen vierhundert Meter langen Abschnitt gegeben, „auf dem man nicht wegen der zum Teil festen und deshalb glatten Schneedecke gezwungen war, abzusteigen“. Dort sei entweder überhaupt nicht geräumt worden oder die geschaffene Rinne sei so schmal gewesen, „dass kaum ein Fahrrad passieren konnte“.

Daher erlaube sich das Trio, dass es mit Teilen der Arbeit des Bauhofs „derzeit nicht zufrieden sind“. Derweil wissen die passionierten Radfahrer auch, dass „in diesen Tagen niemand von uns mit den Arbeitskräften des Bauhofs tauschen will“. Für deren Arbeit bedanken sich die Drei grundsätzlich und sie wüssten eigentlich auch, „dass die Räumpflicht den Anliegerinnen und Anlegern der Radwege obliegt“. Sie erwarten aber, dass wenn dieser Pflicht nicht oder nur mangelhaft nachgekommen werde, das Ordnungsamt der Stadt Achim aktiv werden möge, „um dafür zu sorgen, dass die Bürger ihre Aufgaben sorgfältig erledigen“.

Kontrollen sehr zeitintensiv

Daniel von Salzen sagt, dass dies auch geschehe, aber eben auch unheimlich zeitintensiv sei. „Wir müssten dann ja alle Straßen abfahren und die Leute zum Gespräch antreffen“, sagt er. Manchmal bekomme die Verwaltung aber Meldungen aus der Bevölkerung, etwa wenn jemand irgendwo in Achim fast gefallen wäre. Er weiß um die Tatsache, dass es nicht jeder Anwohner so genau nimmt mit der Räumungspflicht. Aus Gründen des Zeitmangels, der Bequemlichkeit, weil es manchen schlicht egal ist oder weil es gesundheitlich sowie körperlich mit dem Schneeschippen und/oder abstreuen nicht geht. „Es besteht dann aber die Möglichkeit, jemanden damit zu beauftragen“, sagt er.

Denn egal, ob es sich um eine städtische Straße oder eine Kreis- oder Landesstraße handele: Die dort lebenden Anlieger sind für die Räumung des Geh- und Radweg zuständig, zumindest für die erwähnte einen Meter breite Schneise. An Straßen, die über einen oder keinen Gehweg verfügen, müssten sie dann dementsprechend vor ihren Grundstücken einen schmalen Weg auf der Fahrbahn freiräumen.

Info

Zur Sache

Achimer Straßenreinigungssatzung

In der Straßenreinigungssatzung der Stadt Achim aus dem Jahr 2001 heißt es unter anderem, dass innerhalb der geschlossenen Ortslage den Eigentümern der an öffentliche Straßen angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst auferlegt wird. Dazu gehören die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze einschließlich der Fahrbahnen, Gehwege, Gossen, Radwege, gemeinsame Rad- und Gehwege, Parkspuren sowie die Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen. Und zwar „ohne Rücksicht darauf, ob und wie die einzelnen Straßenteile befestigt sind“. Die Reinigungspflicht (einschließlich Winterdienst) gilt auch für Eigentümer von Grundstücken, die durch einen Straßengraben, einen Grünstreifen, eine Stützmauer, eine Böschung, einen Trenn-, Seiten- oder Sicherheitsstreifen oder in ähnlicher Weise von der Straße getrennt sind. Verpflichtet sind demnach nicht nur die Eigentümer, sondern ebenso Nießbraucher, Erbbauberechtigte, Wohnungsberechtigte und Dauerwohnungs- bzw. Dauernutzungsberechtigte - also auch Mieter. Reinigungspflichtige an Kreis- und Landesstraßen müssen nicht die Gossen und Fahrbahnen reinigen.

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