Als erstes Bundesland will Niedersachsen künftig Rassismus an der Diskotür mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro ahnden. Die rot-grüne Landesregierung stimmte einer entsprechenden Änderung des Gaststättengesetzes zu, wie die Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte.
Danach begeht ein Disko-Betreiber künftig eine Ordnungswidrigkeit, wenn er bei der Einlasskontrolle eine Person wegen ihrer ethnischen Herkunft oder Religion benachteiligt. Er muss dann ein Bußgeld zahlen. Der Gesetzentwurf muss noch im Landtag beraten werden. Auch Bremen plant eine Gesetzesinitiative.
„Es kommt leider immer noch vor, dass Menschen der Zutritt besonders zu Diskotheken verweigert wird, und das allein wegen ihrer ethnischen Herkunft oder einer vermuteten Zugehörigkeit zu bestimmten Religionsgruppen“, sagte Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD). Bisher könnten abgewiesene Disko-Besucher nur zivilrechtlich gegen diese Art der Diskriminierung vorgehen. Sie trügen dabei allein das Prozessrisiko. Das Land wolle nun eine staatliche Handhabe schaffen, erläuterte Lies: „Wir wollen erreichen, dass künftig Behörden wirksam auf diese Form der Diskriminierung reagieren können.“
>>Auch Bremen plant Bußgelder <<
Mit dieser Regelung sei Niedersachsen bundesweit Vorreiter, so eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums. Wird das Gesetz verabschiedet, riskieren Disko-Betreiber künftig in solchen Fällen sogar ihre berufliche Existenz. Ihnen könne letztlich das Gewerbe entzogen werden, wenn sie mehrere Bußgelder kassierten und sich so als unbelehrbar erwiesen.
Auch Bremen will – wie berichtet – im Gaststättengesetz einen Anti-Diskriminierungsparagrafen verankern. Die Fraktionen von SPD und Grünen sind sich weitgehend einig. Wird die Gesetzesänderung von der Bürgerschaft verabschiedet, drohen Diskothekenbetreibern 5000 Euro Bußgeld und bei mehrfachen Verstößen ebenfalls ein Konzessionsentzug. Mit dem neuen Paragrafen hätten an der Diskotür abgewiesene Personen mehr Rechte. Sie können zwar auch schon jetzt eine Anzeige erstatten, aber künftig gebe es eine explizite rechtliche Grundlage, hieß es aus den Reihen der beiden Koalitionsfraktionen.