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Delmenhorster AfD-Politiker vs. Facebook Kein Anspruch auf Schadensersatz

Der Delmenhorster AfD-Ratsherr Lothar Mandalka hat nach einer Sperrung seines Accounts durch Facebook kein Anrecht auf Schadensersatz. Das hat das Landgericht Oldenburg entschieden.
26.06.2019, 16:08 Uhr
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Kein Anspruch auf Schadensersatz
Von Esther Nöggerath

In dem gerichtlichen Verfahren des Delmenhorster AfD-Ratsfraktionschefs Lothar Mandalka gegen Facebook ist nun eine weitere Entscheidung am Landgericht Oldenburg getroffen worden. Demnach hat Mandalka kein Anrecht auf Schadensersatzansprüche, wie Gerichtssprecherin Melanie Bitter berichtet. Das Urteil des ersten Verfahrens bleibt aber bestehen: Die Löschung eines Posts des Ratsherrn aus dem Jahr 2018 sowie die folgende Sperrung seines Facebook-Accounts waren rechtswidrig.

Bei dem Fall geht es um einen Text, den Mandalka im vergangenen Jahr bei Facebook an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier gerichtet verfasst hatte (Fehler so im Original): „Sehr geehrter Herr Altmaier, in welcher Blase leben Sie denn? Haben sie schon einmal mit den Angehörigen gesprochen die bereichert worden sind? Ich glaube, die würde Sie für diese Aussage auch gern bereichern. Sie und ihres Gleichen sind einfach nur eine Schande für Deutschland. Treten sie zurück und nehmen Sie ihr Pack bzw. ihr Mob gleich mit. Deutschland muss wieder ein sicheres Land werden daher wählt AfD.“

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Das Landgericht hatte in dem Post keinen klaren Verstoß gegen das Gesetz und auch nicht gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook gesehen. Eine „Hassrede“, wie Facebook sie in dem Post erkannt und daher reagiert hatte, setze voraus, dass ein direkter Angriff gegen eine Person oder eine Personengruppe erfolgt. Und das sei in diesem Fall nicht gegeben. Auch wenn Begriffe wie Mob oder Pack herabwürdigend seien, so sei die Formulierung in dem betreffenden Zitat zu offen, mehrdeutig und interpretationsfähig gewesen.

Ein Anspruch auf Schadensersatz sah das Gericht nicht gegeben. Dafür brauche es einen schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, die hier nicht gegeben seien, erklärte Bitter. Mandalka selbst sah das aber anders: „Dadurch ist auf jeden Fall ein Schaden entstanden“, sagte er. Als Politiker sei ihm durch die Sperrung die Möglichkeit genommen geworden, sich öffentlich zu äußern, weil Medien Mitteilungen der AfD häufig nicht veröffentlichen oder zurückhalten würden. Da er die Facebook-Seite der AfD in Delmenhorst betreue, habe er dort 30 Tage lang nichts mehr veröffentlichen können. „Wie soll man sich denn dann noch äußern?“, monierte Mandalka. Wenn es keine Konsequenzen nach einer unrechtmäßigen Sperre für Facebook gebe, außer, dass sie diese wieder aufheben müssten, würde sich an deren Vorgehen ja nichts ändern.

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In dem Hauptverfahren hat das Landgericht auch noch einen zweiten Post des AfD-Politikers behandelt. In diesem Fall allerdings bekam Facebook Recht. Das Unternehmen hatte mit einer Sperrung auf einen Beitrag reagiert, den Mandalka im Dezember 2018 veröffentlicht hatte. Darin hatte er in etwa geschrieben, dass sich „diese Menschen meinetwegen“ in ihren eigenen Ländern gegenseitig umbringen könnten, aber nicht hier in Deutschland. In diesem Fall wurde eine ganze Bevölkerungsgruppe mit Mördern gleichgesetzt, argumentiert das Landgericht. Es sei eine verallgemeinernde Hassrede und die Sperrung daher rechtens.

Der AfD-Ratsherr fand das Urteil dagegen nicht gerechtfertigt. „Ich habe nicht die Gesamtheit der Flüchtlinge beschimpft, sondern nur die Kriminellen und die Mörder, die hier rüberkommen“, erklärte Mandalka. Diese sollten wieder zurück in ihre Heimatländer gehen. „Es gibt sicherlich auch Flüchtlinge, die unseren Schutz verdienen“, sagte Mandalka. Es könne aber nicht sein, dass Deutschland für sie alle zuständig sei.

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