In unserem Artikel "Stadt unterliegt vor Verwaltungsgericht" vom 4. September 2025 haben wir geschrieben, dass die Stadtverwaltung jetzt per Gerichtsentscheidung dazu verdonnert wurde, endlich einen Entwurf für den Bebauungsplan für das „Försterhof-Gelände“ vorzulegen. In der Klagesache DL² gegen die Stadt Delmenhorst liegt aber gar keine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Oldenburg in der Hauptsache vor. Unsere Nachricht, dass die Stadt die Klage verloren habe, ist also falsch, wir bedauern diesen Irrtum ausdrücklich.
Richtig ist, dass die Ratsgruppe DL², bestehend aus Mitgliedern der Delmenhorster Liste und der Linken, Anfang Juni eine Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg wegen Untätigkeit bezüglich des Neubaus der Förderschule gegen die Stadt Delmenhorst eingereicht hatte. Die Stadt hat jetzt im Vorgriff auf eine Gerichtsentscheidung einen Entwurf für einen Bebauungsplan für das „Försterhof-Gelände“ vorgelegt.