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Sozialberatung in Delmenhorst So klappt die Rückzahlung für Medikamentenrechnungen

Medikamentenrechnungen können eine Herausforderung sein. Die Sozialberatung des Sovd für Delmenhorst/Oldenburg berät zur Zuzahlungsbefreiung und Rückzahlung zu viel bezahlter Rechnungen.
07.07.2025, 12:26 Uhr
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So klappt die Rückzahlung für Medikamentenrechnungen
Von Gerwin Möller

Für manche Leistungen der Krankenkasse, wie verschreibungspflichtige Medikamente oder eine physiotherapeutische Behandlung, muss ein Teil zugezahlt werden. Gesetzlich Krankenversicherte können allerdings einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen, wenn die Kosten ihre sogenannte Belastungsgrenze überschreiten, und bekommen darüber hinaus gezahlte Beträge erstattet. Der Kreisverband Oldenburg/Delmenhorst des Sozialverbandes Deutschland (Sovd) rät, dafür die Belege von Zuzahlungen eines Jahres zu sammeln und einen Antrag auf Befreiung zu stellen.

Die Belastungsgrenze für Zuzahlungen wird für jeden Haushalt individuell ermittelt. Dabei werden vom Jahresbruttoeinkommen zunächst Freibeträge abgezogen. In diesem Jahr sind das 6741 Euro für den ersten Erwachsenen des Haushalts und weitere 9600 Euro pro Kind. Danach wird die Belastungsgrenze in Höhe von zwei Prozent errechnet – für chronisch kranke Menschen beträgt sie ein Prozent.

Auch Bezieher von Bürgergeld, Sozialhilfe und Grundsicherung können entlastet werden: In diesen Fällen wird zur Berechnung der Regelsatz zugrunde gelegt. „Das Thema ist komplex und das kann verunsichern. Deshalb stehen wir Betroffenen gerne zur Seite“, sagt Thomas Barke aus dem Sovd-Beratungszentrum in Oldenburg.

Zahlungen, die die Belastungsgrenze überschreiten, werden von der Krankenkasse zurückerstattet. „Damit ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung gestellt werden kann, müssen aber entsprechende Belege eines Jahres gesammelt werden. Eine Befreiung ist grundsätzlich bis zu vier Jahre rückwirkend möglich“, erklärt er.

Info

Beratungstermine der Sovd-Sozialberatung können telefonisch unter der Rufnummer 04 41 / 2 68 87 vereinbart werden.
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