Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat gegen einen heute 50-jährigen ehemaligen Pfleger des Klinikums Oldenburg Anklage erhoben. Ihm wird vorgeworfen, bei der Großen Strafkammer des Landgerichts in Oldenburg einen Meineid geleistet zu haben. Der Angeschuldigte soll im Februar 2019 im Strafverfahren gegen den zwischen 1999 bis Mitte 2005 in Krankenhäusern in Oldenburg und Delmenhorst tätigen Krankenpfleger Niels Högel, der dort zahlreiche Morde begangen hatte, als Zeuge unter Eid, insbesondere im Hinblick auf dienstliche Auffälligkeiten um Högel, bewusst wahrheitswidrig ausgesagt haben. Das Landgericht Oldenburg hat über die Eröffnung des Hauptverfahrens noch nicht entschieden.
Von den ursprünglich zehn Verfahren gegen Zeugen waren neun bereits im Jahre 2020 eingestellt worden. Trotz umfangreicher Ermittlungen hatte sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft der gegen sie bestehende Anfangsverdacht nicht erhärten lassen, sodass die Verfahren in Ermangelung entsprechender Beweise einzustellen waren.
Hinsichtlich zweier Beschuldigter aus dem Klinikum Oldenburg hatte die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen des Vorwurfs des Meineids mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Die Beschuldigten hatten sich im Rahmen ihrer Zeugenvernehmung vor dem Landgericht auf Erinnerungslücken berufen. Dies konnte ihnen nach dem Ergebnis der Ermittlungen nicht widerlegt werden.
Ein weiteres Verfahren wegen des Vorwurfs der uneidlichen Falschaussage hatte die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des Amtsgerichts wegen geringer Schuld eingestellt. Die Beschuldigte, die ehemals im Klinikum Delmenhorst gearbeitet hatte, hatte sich während ihrer Aussage in einer besonderen psychischen Ausnahmesituation befunden.