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Kostenprüfung für größere Schiffe Bremen erhöht Hafengebühr

Bremen. Wie gut ein Hafen ausgelastet ist, hängt zum Großteil von den Entwicklungen der Weltwirtschaft ab und liegt damit außerhalb des Einflussbereichs der Hafenakteure. Einfach abwarten, bedeuten diese Rahmenbedingungen allerdings nicht: Die stadtbremische Hafengesellschaft Bremenports ist ständig gefordert, überhaupt die Voraussetzungen zu schaffen, damit die bremischen Häfen in der Liga der großen Umschlagstandorte mit eine Rolle spielen.
24.11.2016, 00:00 Uhr
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Bremen erhöht Hafengebühr
Von Peter Hanuschke

Bremen. Wie gut ein Hafen ausgelastet ist, hängt zum Großteil von den Entwicklungen der Weltwirtschaft ab und liegt damit außerhalb des Einflussbereichs der Hafenakteure. Einfach abwarten, bedeuten diese Rahmenbedingungen allerdings nicht: Die stadtbremische Hafengesellschaft Bremenports ist ständig gefordert, überhaupt die Voraussetzungen zu schaffen, damit die bremischen Häfen in der Liga der großen Umschlagstandorte mit eine Rolle spielen. Die Bereitstellung von funktionstüchtiger Hafeninfrastruktur ist somit eine der Hauptaufgaben von Bremenports. Diese kostenintensiven Maßnahmen wie Kajensanierungen werden zu einem Teil über die Hafengebühren finanziert. Nach dem Beschluss der Wirtschaftsdeputation soll die Raumgebühr zum 1. Januar mit Blick auf die Konkurrenzhäfen um ein Prozent angehoben werden. Das führt zu einer jährlichen Mehreinnahme von etwa 360 000 Euro. In Hamburg wird das Hafengeld um 0,9 Prozent steigen, und Rotterdam hatte bereits im Rahmen der Anpassung zum 1. Januar 2016 angekündigt, den Hafentarif in den nächsten drei Jahren jeweils um die Hälfte des Inflationsprozentsatzes aber höchstens um ein Prozent anzuheben.

Hinsichtlich der Kappungsgrenze wird es aber keine Anpassung geben: Sie bleibt in 2017 bei einer Bruttoraumzahl (BRZ) von 125 000. Kappungsgrenze bedeutet, dass Schiffe, auch wenn sie größer sind, das Hafengeld trotzdem nur bis maximal zur vorgegebenen Bruttoraumzahl zahlen müssen. Ein Schiff mit einer Bruttoraumzahl von 110 000 entspricht in etwa einem Containerschiff mit einem Fassungsvermögen von 11 000 Standardcontainern (TEU). Ob die Kappungsgrenze generell überhaupt noch zeitgemäß ist, das will das Wirtschaftsressort in den nächsten Wochen prüfen lassen. Grund dafür: Das Größenwachstum der Schiffe. Denn das hat zur Folge, dass immer mehr Ladung von der Hafengebühr freigestellt ist. Bereits heute liegen die Schiffe der Großreedereien weit über der bremischen Kappungsgrenze. So laufen etwa die Reedereien Mærsk und MSC regelmäßig die bremischen Häfen mit Schiffen in einer Größenordnung von über 190 000 BRZ an. Und gerade Containerschiffe dieser Größe benötigen innerhalb der Häfen andere Infrastrukturen, die besonders kostenintensiv sind. Hinzu kommt, dass in den nächsten Jahren noch größere Schiffe Bremerhaven anlaufen. Liegen die Containerschiffe derzeit noch bei 19 000 TEU, so wird es in 2017 schon Schiffe mit bis zu 21 000 TEU geben. Im Rahmen der Gebührenanpassung zum 1. Januar soll daher geprüft werden, ob die Raumgebührenberechnung künftig auf Grundlage der vollen BRZ eines Schiffes erfolgen soll. Die Regelung der Kappungsgrenze gibt es nur noch in Bremen, Hamburg und Wilhelmshaven.

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