Die Verordnung zur Regelung von Preisangaben – die Bezeichnung klingt sperrig, aber eigentlich soll sie die Verbraucher schützen und dem Nepp vorbeugen. Bei vermeintlichen Sonderangeboten sind die Märkte von Sonnabend an verpflichtet, gleichzeitig den höchsten Preis der vergangenen 30 Tage anzugeben. Denn auch die Verbraucherzentrale hat beobachtet, wie Händler vor einer Angebotsaktion den Preis hochsetzen, um ihn hinterher günstiger erscheinen zu lassen.
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