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Entlastung für Familien In Zukunft sollen die Verkäufer von Immobilien den Makler bezahlen

Bundesjustizministerin Barley möchte eine Neuregelung der Maklergebühr durchsetzen. Künftig soll derjenige den Makler bezahlen, der ihn beauftragt - also meist der Verkäufer.
25.02.2019, 20:23 Uhr
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Von Theresa Münch, Peter Hanuschke

Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, der zahlt auch hohe Nebenkosten – etwa die Maklerprovision. An die will Justizministerin Katarina Barley (SPD) jetzt ran: Künftig soll derjenige den Makler bezahlen, der ihn beauftragt – also meist der Verkäufer. Die Käufer sparen damit nach Rechnungen des Ministeriums bis zu drei Milliarden Euro pro Jahr.

Für die Makler würde das einen jährlichen Umsatzeinbruch von 660 bis 750 Millionen Euro bedeuten, wie aus dem Gesetzentwurf des Justizministeriums hervorgeht. Dahinter steckt die Annahme, dass Verkäufer künftig seltener einen Makler beauftragen werden, wenn sie selbst dafür zahlen müssen. Nach Rechnung des Ministeriums kämen auf die Verkäufer sonst zusätzliche Maklerkosten von rund 3,3 Milliarden Euro zu.

Derzeit werden die Maklerkosten oft vom Verkäufer auf den Käufer umgelegt. Ein eigenes Zuhause werde dadurch „gerade für junge Menschen und Familien immer schwerer zu finanzieren“, sagte Barley der „Süddeutschen Zeitung“. Nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes wechseln jedes Jahr 500 000 Wohnimmobilien den Eigentümer. In fast zwei von drei Fällen seien Makler beteiligt.

Es sei doch klar, was durch dieses Gesetz passieren würde, sagt Hans-Jürgen Berger, Inhaber von Berger 1A Immobilien aus Bremen. Jeder Verkäufer werde die Maklergebühr auf den Kaufpreis draufschlagen. „So wird der Käufer nicht weniger, sondern am Ende mehr bezahlen, weil dadurch die Grunderwerbssteuer steigt.“ Der Einzige, der davon profitiere, sei der Staat.

Der Vorschlag gehe an der Realität vorbei, ist auch Umair Sheikh von Hansestadt Bremen Immobilien (HBI) überzeugt. In der Regel würden Makler vom Verkäufer beauftragt. Falls der Gesetzentwurf Wirklichkeit werden sollte, sei davon auszugehen, „dass Verkäufer künftig die zu zahlende Maklergebühr auf den Kaufpreis aufschlagen“, so der Büroleiter vom HBI-Standort in der Innenstadt.

Viele andere Möglichkeiten

Es dürfe auch nicht vergessen werden, dass die Grunderwerbssteuer auch nicht immer von Banken finanziert werde. Ebenso müsse berücksichtigt werden, dass Maklergebühren derzeit vom Käufer steuerlich geltend gemacht werden können. Es gebe viele andere Möglichkeiten, Immobilienkäufe günstiger zu machen, aber der Vorschlag der Justizministerin bewirke genau das Gegenteil. Einfacher und effektiver wäre es beispielsweise, die Grunderwerbssteuer zu senken.

Der Immobilienverband IVD rechnet ebenfalls damit, dass Barleys Plan nach hinten losgeht: „Der Käufer wird nicht entlastet, sondern belastet, und er erhält keine Beratungsleistung mehr“, warnt Präsident Jürgen Schick.

Die Maklergebühr schwankt je nach Bundesland zwischen 5,95 und 7,14 Prozent des Kaufpreises. In Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen und Brandenburg zahlt der Käufer die Provision komplett, in den anderen Ländern wird sie in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Zusätzlich zu mehreren Zehntausend Euro an Maklerkosten muss der Käufer Grunderwerbssteuern von 3,5 bis 6,5 Prozent sowie Kosten für Notar und Grundbucheintrag einberechnen.

Vermieter wollen Kosten einsparen

Auf dem Mietmarkt gibt es das „Bestellerprinzip“ schon seit Sommer 2015. Dort habe es gewirkt, meint Michael Voigtländer, Immobilienexperte am Institut der deutschen Wirtschaft. Zwar sei die Zahl der Inserate von Maklern zunächst deutlich gesunken, da Vermieter Kosten sparen und selbst Mieter finden wollten. Mittlerweile gebe es aber wieder mehr Annoncen. „Vermieter sind nun eher bereit, den Makler zu bezahlen, weil der Vermietungsprozess bei vielen Interessenten sehr zeitaufwendig ist.“

Voigtländer erwartet durch Barleys Vorschlag nun auch eine Entlastung der Käufer – und niedrigere Maklerprovisionen. Da der Wettbewerb unter Maklern in Ballungsräumen sehr stark sei, könnten Verkäufer auch die Courtage drücken. In der Schweiz, den Niederlanden oder Schweden liege sie oft nur zwischen 1,5 Prozent und drei Prozent.

Das Bestellerprinzip beim Kauf bringe gesetzliche Klarheit, sagt Günter Vornholz, Professor für Immobilienökonomie an der EBZ Business School Bochum. Auch er geht aber davon aus, dass Barleys Rechnung mit Milliardeneinsparungen für Immobilienkäufer nicht aufgeht: „Zwar zahlen sie heute viel Geld für die Courtage, künftig würden sie diese aber zumindest in Städten verdeckt als höhere Kaufpreise bezahlen.“

Die schwarz-rote Koalition hat Barleys Pläne noch nicht durchgewunken – vor allem, weil die Union wenig begeistert ist. Dieses Instrument sei untauglich, es gäbe viele andere Instrumente, die deutlich geeigneter wären, zu Entlastungen beim Thema Kosten des Wohneigentumerwerbs zu kommen, so Marco Wanderwitz (CDU), der parlamentarische Staatssekretär des für Bau zuständigen Innenministeriums. Die CDU setzt auf eine Begrenzung der Grunderwerbsteuer oder Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer.

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