Mit dem ersten Gehalt müssen sich Auszubildende wahrscheinlich erstmals um Versicherungen kümmern. Was brauche ich wirklich, wo reicht noch die Police der Eltern? Der neue Lebensabschnitt macht die Jugendlichen für Versicherungsvertreter interessant. Doch Skepsis ist angebracht. „Den jungen Menschen werden häufig unnütze Verträge aufgeschwatzt“, sagt Versicherungsberater Thorsten Rudnik.
Auszubildende müssen eine gesetzliche Krankenversicherung auswählen. Sie sind nicht weiter über die Eltern krankenversichert. „Bis spätestens 14 Tage nach Beginn der Ausbildung müssen sich Azubis eine Kasse entschieden haben“, sagt eine Sprecherin von der DAK. Wer nur eine geringe Ausbildungsvergütung erhält, sollte darauf achten, dass ihm nicht noch Sozialbeiträge wie Kranken- oder Rentenversicherung abgezogen werden. „Bei einer Vergütung von bis zu 325 Euro zahlt der Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung alleine“, so die Sprecherin.
Wichtig ist, dass die Azubis nicht aus Unkenntnis eine Kasse wählen, die einen überdurchschnittlich hohen prozentualen Zusatzbeitrag erhebt. Denn seit Beginn des Jahres gelten neue Regeln bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Der einheitliche Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung ist von 15,5 Prozent vom Bruttoeinkommen auf 14,6 Prozent gesunken. Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlen davon jeweils 7,3 Prozent.
Bislang mussten Arbeitnehmer noch 0,9 Prozent Sonderbeitrag allein finanzieren. Dieser Betrag ist weggefallen. Im Gegenzug können die Kassen aber einen neuen Zusatzbeitrag erheben, den der Arbeitnehmer allein tragen muss. Bei vielen großen Krankenkassen wie der DAK oder der Barmer liegt er bei 0,9 Prozent und entspricht damit dem früheren Sonderbeitrag. Die Techniker Krankenkasse (TK) verlangt geringfügig weniger: 0,8 Prozent. Doch es gibt auch Krankenkassen wie die HKK mit 0,40 Prozent oder die Salus BKK mit 0,50 Prozent. In der Pflegeversicherung beträgt der Beitrag 2,35 Prozent. Den Satz zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte. Ab dem 23. Lebensjahr muss der Azubi einen Zuschlag von 0,25 Prozent selbst bezahlen, wenn er kinderlos ist.
Studenten können zunächst bis zum 25. Lebensjahr über ihre Eltern familienversichert bleiben. Die Altersgrenze verlängert sich um die Zeit des geleisteten Wehr- oder Ersatzdienstes. Voraussetzung für die kostenlose Familienversicherung ist, dass die monatlichen Erwerbseinkünfte 405 Euro nicht übersteigen. Wird eine sogenannte geringfügige Beschäftigung ausgeübt, verschiebt sich die Einkommensgrenze auf monatlich 450 Euro.
Nach dem 25. Lebensjahr müssen Studierende sich selbst krankenversichern. Dafür gibt es die studentische Krankenversicherung, die von jeder Krankenkasse zu einheitlichen Tarifen längstens bis zum 30. Lebensjahr oder 14. Fachsemester angeboten wird. Auch bei den Studenten hat der kassenindividuelle Zusatzbeitrag Einfluss auf den Beitrag. So zahlt ein Student bei der TK etwa 81,50 Euro im Monat. Studenten können sich auch von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn sie privat versichert sein wollen.
Die Lohnsteuerkarte wurde abgeschafft. Dennoch benötigt der Arbeitgeber Angaben zur Steuerklasse. „Ledige Azubis müssen gegenüber dem Arbeitgeber lediglich erklären, dass sie kein weiteres Dienstverhältnis haben“, sagt Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine. Dann werden sie in Steuerklasse I eingestuft. „Wer eine andere Lohnsteuerklasse beansprucht, benötigt eine Ersatzbescheinigung für den Lohnsteuerabzug“, sagt Rauhöft. Die gibt es beim Finanzamt.
Der Versicherungsschutz junger Leute im Sachbereich kann auf ein Mindestmaß beschränkt werden, da in vielen Fällen wie Haftpflicht oder Rechtsschutz der elterliche Vertrag mitgenutzt werden kann. Hilfreich ist allerdings ein Blick in die Versicherungsbedingungen, ob und wann der Nachwuchs mitversichert bleibt. „Wenn die Eltern eine Haftpflichtversicherung haben, sind Auszubildende fast immer mitversichert, solange es sich um eine Berufsausbildung handelt und der Azubi nicht verheiratet ist“, sagt Rudnik.
Lücken im Versicherungsschutz sind eher bei der Auslandsreisekrankenversicherung zu erwarten, denn circa die Hälfte der Tarife versichern die Kinder nur bis zum 18. Lebensjahr. Deshalb kann ein eigener Vertrag für junge Leute sinnvoll sein, wenn sie ins Ausland reisen. Denn ein medizinischer Rücktransport würde auch die Familienkasse der Eltern sprengen.
„Private Altersvorsorge sollte erst nach Abschluss der Berufsausbildung ein Thema werden“, sagt Rudnik. Wichtiger ist ihm dagegen der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), die nicht mit anderen Versicherungen wie einer Lebensversicherung kombiniert werden sollte. Er rät zu einer Laufzeit bis zum 67. Lebensjahr und einer versicherten Monatsrente von anfänglich 1000 Euro, die später noch ohne weitere Gesundheitsprüfung erhöht werden kann. „Je jünger ein Vertrag abgeschlossen wird, desto günstiger ist der Vertrag“, sagt Rudnik.
Wird die BU noch in der Ausbildungsphase abgeschlossen, ist wichtig, dass der Versicherte nicht darauf verwiesen werden kann, einen anderen Beruf zu erlernen. Das wird erreicht mit Formulierungen im Kleingedruckten wie: „Versichert ist die Fähigkeit, das Studium fortzuführen“ oder „Versichert ist das mit dem Studium angestrebte Berufsbild“. Analog gilt das für einen Lehrberuf. Man sollte sich von einem Versicherungsmakler beraten lassen.