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Neue Corona-Regelung für Bremer Hochschulen Geimpft, genesen oder getestet

Ab Montag, 2. August, gilt für den Zugang zu den Hochschulen des Landes Bremen die 3G-Regel - sie tritt mit der 28. Corona-Verordnung in Kraft. Was dies für Besucher, Beschäftigte und Studierende bedeutet.
31.07.2021, 18:00 Uhr
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Geimpft, genesen oder getestet
Von Sabine Doll

An diesem Montag tritt die 28. Corona-Verordnung des Landes Bremen in Kraft: Damit gelten weitere Lockerungen – etwa bei Zusammenkünften, Veranstaltungen, beim Abstandsgebot in Innenräumen und den Kontaktbeschränkungen. Mit der im Juli vom Senat beschlossenen Neuauflage der Verordnung wird außerdem die sogenannte 3G-Regel an den Hochschulen im Land Bremen eingeführt. "Besucherinnen und Besucher, Beschäftigte und Studierende müssen demnach ab dem 2. August vollständig geimpft, genesen oder getestet sein, um Zugang zum Campus zu erhalten", sagt Kristina Logemann, Sprecherin der Universität Bremen. "Bislang gab es schon Zugangslisten, auf denen alle, die ein Gebäude betreten haben, für die Kontaktnachverfolgung registriert wurden. Dabei wird es auch weiterhin bleiben, die 3G-Regel kommt hinzu."

Für Geimpfte gilt demnach: Die Impfung muss vollständig sein – mindestens 14 Tage müssen seit der zweiten Impfung vergangen sein. Genesene ohne Impfung benötigen den Nachweis eines positiven PCR-Tests, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Für Getestete gilt: Bei einem aktuellen negativen Corona-Test muss es sich um einen Schnelltest oder PCR-Test handeln, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Selbsttests, die man zu Hause vornehmen kann, reichen nicht aus.

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An der Uni Bremen werde der jeweilige Status durch Wachpersonal an den Eingängen zu den Gebäuden kontrolliert. "Dabei handelt es sich um eine reine Sichtkontrolle, die Daten zu Testergebnissen oder Impfstatus werden weder dokumentiert noch gespeichert", betont Logemann. Informationen zu allen Corona-Regelungen gebe es auf der Homepage der Uni.

Auch die Hochschule Bremen (HSB) informiert ihre Studierenden, Beschäftigten sowie Besucherinnen und Besucher auf der Homepage über bereits bestehende Corona-Maßnahmen sowie die Umsetzung der 3G-Regelung. "Entsprechend der Verordnung werden schrittweise bis zum Beginn des Wintersemesters 2021/22 geeignete technische Maßnahmen zur Zutrittskontrolle und der Kontaktverfolgung eingeleitet, um die Vorgaben der Corona-Verordnung zu erfüllen und einen geordneten Übergang zu deutlich mehr Präsenzveranstaltungen an der HSB zu schaffen", heißt es dazu auf der Internetseite.

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