Gibt der Senat auf? Lässt er Andreas Kreiter gewähren? Der Neurobiologe forscht an der Bremer Uni mit den umstrittenen Affenversuchen, und so wie es aussieht, wird ihm dafür weiterhin Zeit gegeben. Ende November war die Genehmigung ausgelaufen. Den Antrag auf Verlängerung hatte das zuständige Gesundheitsressort abgelehnt. Kreiter legte anderthalb Wochen vor Ende der Frist Widerspruch ein, zog vor Gericht und konnte vorerst weitermachen. Bis heute. Solange es keine Entscheidung über den Widerspruch gibt, wird sich daran nichts ändern.
"Wir befinden uns noch im Widerspruchsverfahren und prüfen derzeit den Erlass eines Bescheides. Bis zum Abschluss des Verfahrens werden wir uns zum weiteren Vorgehen nicht äußern", erklärt das Ressort. Die Frage, ob in der Angelegenheit Gespräche mit Universität oder mit Kreiter geführt werden, um sich außergerichtlich zu einigen, bleibt damit unbeantwortet. Auch zur Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts, die Versuche mit den Makaken vorläufig weiter zuzulassen, will die Behörde nicht Stellung nehmen.
Der Gerichtsbeschluss von April reiht sich ein in diverse andere, die es seit dem Jahr 2008 gegeben hat – solange dauert der Rechtsstreit bereits, und immer setzte sich Kreiter mit Unterstützung der Universität und der Deutschen Forschungsgemeinschaft durch. Dieses Mal haben die Richter allerdings eine Einschränkung gemacht, die von dem Verein Ärzte gegen Tierversuche, als "Meilenstein" betrachtet wird.
Der Wissenschaftler hatte zehn neue Versuchstiere beantragt. "Invasive Maßnahmen" seien bei diesen Affen zunächst nicht erforderlich, erklärte das Gericht. Heißt: kein chirurgischer Eingriff am Kopf, um danach die Hirnströme messen zu können. Die bisherigen Experimente, von denen sich Kreiter unter anderem Erkenntnisse für Krankheitsverläufe bei Menschen verspricht, sind damit ausgeschlossen. Außerdem legten die Richter fest, dass ihr Votum für eine Fortführung der Versuche zwei Monate nach dem Widerspruchsbescheid der Genehmigungsbehörde erlischt.
"Jetzt ist die Beklagte am Zuge und müsste über den Widerspruch gegen die Versagung entscheiden", so Verena Korrell, Sprecherin des Verwaltungsgerichts. Es stehe ein Bescheid der Behörde aus, gegen den gegebenenfalls Klage erhoben werden könnte.