Bei der Ausschreibung für das Lankenauer Höft ist die erste Stufe des Vergabeverfahrens abgeschlossen. Bis vergangenen Freitag, 12 Uhr, konnten mögliche Investoren schriftlich ihr Interesse bekunden und Teilnahmeanträge bei der WFB Wirtschaftsförderung Bremen einreichen. Die Frage, ob beziehungsweise wie viele Teilnahmeerklärungen eingegangen sind, ließ die WFB unbeantwortet. Aus vergaberechtlichen Gründen könnten keine Angaben zur Anzahl gemacht werden, sagte eine Sprecherin.
Das 7800 große Grundstück zwischen Neustädter Hafen und Weser soll für 99 Jahre per Erbbaurecht verpachtet werden. Die Stadt wünscht sich von Investoren vor allem gastronomische Angebote auf der Landzunge. Das Areal war bereits 2016 ausgeschrieben worden, ein potenzieller Investor sprang aber kurzfristig ab. Für eine zeitweise Wiederbelebung des leer stehenden Restaurants sorgten Zwischennutzer: der Verein Zuckerwerk im Sommer 2017 und die Initiative „Golden City“ vergangenen Sommer.
Bis zum 1. März können nun beteiligte Unternehmen ein konkretes Konzept erarbeiten und ihr Angebot abgeben. Die ausführlichen Ausschreibungsunterlagen würden erst jetzt zeitgleich an alle verschickt, teilte die WFB mit. Eine Jury werde ab März die Angebote bewerten, darin vertreten sind die Senatsressorts Wirtschaft und Umwelt, die WFB und das Ortsamt Neustadt/Woltmershausen. Den Zuschlag erteilen dann die zuständigen parlamentarischen Gremien der Stadtgemeinde. Möglichst Ende Oktober soll das Ausschreibungsverfahren abgeschlossen sein.
Radarturm muss stehen bleiben
Ein Investor müsste der Stadt jährlich einen Erbbauzins von mindestens 3,50 pro Quadratmeter zahlen. Hinzu kämen Planungskosten und natürlich die Ausgaben zur Umsetzung des Konzepts. Für eine optionale Mietfläche von rund 2000 Quadratmetern würden noch 1,75 Euro pro Quadratmeter fällig. Bei der Bewertung eines Angebots fällt der vom potenziellen Investor in Aussicht gestellte Erbbauzins zu 51 Prozent ins Gewicht. Mit 49 Prozent wird das Gesamtkonzept gewertet.
Das marode Restaurant auf der Landzunge darf ein Investor abreißen, nicht aber den Radarturm. Laut WFB ist er vermietet, zudem solle die „prägnante Landmarke“ erhalten bleiben. Die obere Ebene des Turms könne aber öffentlich genutzt werden – gedacht wird an ein Trauzimmer oder an eine Aussichtsplattform. Auf dem Grundstück „mit hohem Naherholungswert“ soll ein künftiger Pächter zwar wieder Gastronomie betreiben, es bleibt aber weitgehend ihm überlassen, wie er die Flächen gestaltet. „Denkbar“, so die WFB, seien Übernachtungsmöglichkeiten ebenso wie ein Spielplatz, Kiosk oder beispielsweise Wassersportangebote.