13 Verhandlungstage mit der ausführlichen Befragung von Opfern, anderen Zeugen und Sachverständigen hat es in diesem Prozess vor dem Landgericht schon gegeben. Alles umsonst – der Prozess muss noch einmal komplett von vorne aufgerollt werden. Die Kammer hat am Dienstag das Ablehnungsgesuch der Angeklagten gegen einen der beiden Schöffen für zulässig und begründet erachtet.
Seit dem 24. September 2018 wird am Landgericht über einen Vorfall verhandelt, der sich im Juli 2017 in Bremerhaven zugetragen hat. Die Staatsanwaltschaft wirft den fünf Angeklagten im Alter zwischen 38 und 27 Jahren vor, bei einer Personenüberprüfung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit die beteiligten Polizeibeamten körperlich angegriffen zu haben. Unter anderem soll es zu Faustschlägen, einem Flaschenwurf und Tritten gekommen sein. Die Polizisten hätten Prellungen, Schürf- und Kratzwunden erlitten. Einer der Angeklagten soll zudem Pfefferspray gegen die Polizeibeamten eingesetzt haben. „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung“ lautet die Anklage.
Am Prozesstag 25. Februar hatten die Angeklagten einen der beteiligten Schöffen wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Er soll in seiner Nachbarschaft nicht öffentliche Details zu dem Verfahren erzählt haben, erklärt hierzu Gunnar Isenberg, Sprecher des Landgerichts. Außerdem sei der Schöffe wohl Mitglied in einem Polizeiförderverein und habe von daher einige der Zeugen gekannt. Die drei Berufsrichter hätten dies geprüft und am Dienstag entschieden, dass der Verdacht auf Befangenheit hinreichend wahrscheinlich sei.
Die Hauptverhandlung wurde daraufhin ausgesetzt und beginnt nun – mit einem neuen Schöffen – noch einmal von vorne.
Unabhängig davon wird die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe gegen den möglicherweise befangenen Schöffen prüfen. Nicht ausgeschlossen, dass er durch das Ausplaudern von Geheimnissen eine Straftat begangen hat.
Jetzt sichern: Wir schenken Ihnen 1 Monat WK+!