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Streit um aufgesetztes Parken Auch Kläger fechten Bremer Urteil an

Ob und wie die Bremer Behörden gegen das aufgesetzte Parken einschreiten müssen, wird das Oberverwaltungsgericht zu klären haben. Nach dem Senat fechten nun auch die Kläger das Urteil der Erstinstanz an.
15.03.2022, 10:02 Uhr
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Auch Kläger fechten Bremer Urteil an
Von Jürgen Theiner

Nach dem Senat haben jetzt auch die Kläger angekündigt, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zum aufgesetzten Parken in Berufung zu gehen. Wie berichtet, hatten die Richter die Verkehrsbehörde im Grundsatz dazu verpflichtet, gegen das in Bremer Wohnstraßen weitverbreitete aufgesetzte Parken auf Gehwegen einzuschreiten. Bei der Wahl der Mittel gebe es allerdings einen Ermessensspielraum. Unmittelbar nach der Entscheidung des Gerichts hatten Verkehrssenatorin Maike Schaefer (Grüne) und Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) angekündigt, wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens eine obergerichtliche Klärung anzustreben.

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Die höhere Instanz wird nun auch von den Klägern angerufen. "Das illegale Gehwegparken muss wirksam unterbunden werden", heißt es einer Erklärung, die sie am Dienstag verbreiteten. Zwar sind die Initiatoren des Verfahrens mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts im Grundsatz einverstanden, da nun klar sei, dass sich Autofahrer beim illegalen  aufgesetzten Parken nicht auf ein Gewohnheitsrecht berufen können. Doch habe das Verwaltungsgericht offengelassen, welche Maßnahmen gegen diese Praxis konkret zu treffen seien und wie deren Wirksamkeit überprüft werden müsse. Mit ihrer Berufung gehe es ihnen auch darum, "den städtischen Lebensraum für ihre Kinder und Enkel zurückzugewinnen", schreiben die Kläger Cornelia Ernst und Hubertus Baumeister. "Angesichts der heute vorherrschenden Ausrichtung der Mobilität auf die Wege von Erwachsenen nimmt das existenzielle Bedürfnis von Kindern nach Bewegung und Teilhabe nur eine untergeordnete Rolle in der Verkehrs- und Stadtplanung ein."

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