Mehrere Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss der Stadt Bremen für den Neubau des letzten Teilstücks des Autobahnrings sind abgewiesen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstagmorgen entschieden.
Es geht um den etwa zwei Kilometer langen Abschnitt zwischen dem Neuenlander Ring und der Kattenturmer Heerstraße. Die A281 soll künftig als durchgehende Autobahn fortgeführt und über den - bereits vorhandenen - Zubringer Arsten an die A1 im Osten angebunden werden. Das Vorhaben ist im aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als vierstreifiger Neubau mit der Dringlichkeitsstufe „laufend und fest disponiert“ aufgeführt.
Neubau der B6n ist nicht Gegenstand der Planung
Nicht Gegenstand der Planung ist der Neubau der Bundesstraße 6n, mit der später die A281 im Süden auf niedersächsischer Seite an die A1 (Anschlussstelle Bremen-Brinkum) angeschlossen werden soll. Hierfür ist ein eigenes Planfeststellungsverfahren vorgesehen. Der gerichtlich bestätigte Planfeststellungsbeschluss für die A281 lässt die Trassenführung der B6n ausdrücklich offen; es werde keine Variante „verbaut“, heißt es.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2010 eine frühere Planung beanstandet. Der neue Planfeststellungsbeschluss, der keine Querspange mehr vorsieht, hielt nunmehr der gerichtlichen Kontrolle stand. Er stimmt insbesondere mit dem 2014 für ganz Bremen neu aufgestellten Flächennutzungsplan überein. Entgegen der Auffassung der Kläger sieht das Gericht keinen Fehler darin, dass bestimmte Unterlagen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht ausgelegen hatten. Ebenso wenig musste die B6n gemeinsam mit der A281 geplant werden, heißt es vom Bundesverwaltungsgericht.