Im Bauressort ist derzeit eine Senatsvorlage in Arbeit, um die Quote von gefördertem Wohnungsbau bei neuen Bauvorhaben mit mehr als 20 Wohnungen von aktuell 25 auf künftig 30 Prozent anzuheben. Bauträger müssen diese Quote außerdem auch garantieren, wenn sie ihre Projekte auf einem Grundstück entwickeln wollen, das sie von der Stadt kaufen. Bereits Ende 2018 hat die damalige rot-grüne Mehrheit dies in der Bürgerschaft beschlossen.
Bei der ressortinternen Abstimmung der Vorlage hat Bausenatorin Maike Schaefer (Grüne) angeregt, auch den Zeitraum der Sozialbindung dieser Wohnungen zu verlängern. Bislang galt hier eine Frist von 20 Jahren, Schaefer hält hingegen 30 Jahre für sinnvoll. Dieses Anliegen entspricht prinzipiell auch dem Koalitionsvertrag. Dort ist aber keine genaue Zeitdauer als politisches Ziel genannt, sondern eher allgemein von „Handlungsbedarf bei der Länge der Bindung“ die Rede.
Quote soll schnell umgesetzt werden
Ob es aber in einem Rutsch zu einer „30-plus-30-Regelung“ kommt, konnte die Senatorin auf Anfrage nicht bestätigen. SPD, Grüne und Linke seien sich grundsätzlich einig, eine längere Sozialbindung anzustreben, konkrete Absprachen innerhalb der Koalition dazu gebe es aber noch nicht. „Dass wir jetzt möglichst schnell die 30-Prozent-Quote beim Anteil realisieren, hat für mich zunächst Priorität“, sagte Schaefer. Es gebe zahlreiche Bauprojekte, die in naher Zukunft entscheidungsreif werden. „Da können wir den Anteil nicht rückwirkend erhöhen, wenn wir jetzt nicht den schon vorhandenen Bürgerschaftsbeschluss endlich umsetzen.“ Die Investoren bräuchten Planungssicherheit.
Im bundesweiten Vergleich gilt die in Bremen vielfach gültige Sozialbindung von 20 Jahren als eher kurz. Die jetzt angestrebten 30 Jahre sind dagegen weit verbreitet, aber auch noch längere Bindungsfristen sind erlaubt. Bis zur Föderalismusreform 2006 war das Thema Angelegenheit des Bundes, erst danach ging der soziale Wohnungsbau auf die Länder über.
Die seitdem aus dem Bremer Wohnungsbindungsgesetz resultierende relativ kurze Frist von nur zwei Jahrzehnten – steuerlich werden Immobilien beispielsweise über 50 Jahre abgeschrieben – gilt als wichtige Ursache für den Verlust von Sozialwohnungen in der Stadt. Ihr Bestand ist 2018 im Bundesland Bremen auf 8048 gesunken, wie eine Anfrage der Linken im Bundestag ergab. Noch Anfang der 1990er-Jahre war in Bremen etwa jede vierte Wohnung eine Sozialwohnung, ihre Zahl lag bei rund 90.000 Einheiten. Bis zuletzt sind in jedem Jahr mehr Wohnungen aus der Bindung herausgefallen, als neue Sozialwohnungen bezogen werden konnten.
Kritiker wie Joachim Barloschky vom Bremer „Aktionsbündnis Menschenrecht auf Wohnen“ bezeichnen den sozialen Wohnungsbau mit 20 Jahren Bindungsfrist vor diesem Hintergrund auch als „soziale Zwischennutzung“, denn nach dieser Zeit darf der Investor die betroffene Wohnung zum normalen, marktüblichen Preis vermieten oder auch verkaufen. Barloschky fordert daher drei- bis viermal so lange Sozialbindungen, damit angesichts der langen Planungs- und Bauzeiten für neue Wohnungen überhaupt ein nennenswerter Bestand erreicht und erhalten werden könne.