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Bremer Weihnachtsmarkt An der Gebührenschraube darf gedreht werden

Nach einem Jahr gibt es immer noch keine neue Gebührenordnung für Bremens Volksfeste wie den anstehenden Weihnachtsmarkt. Auch sonst macht die Behörde in der Hinsicht keine gute Figur, meint Jürgen Hinrichs.
10.11.2023, 08:10 Uhr
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An der Gebührenschraube darf gedreht werden
Von Jürgen Hinrichs

Da läuft was im Bogen, und das schon seit Jahren: Ein ums andere Mal müssen die Bewerber für den Bremer Weihnachtsmarkt beklagen, dass sie zu spät erfahren, ob es mit der Teilnahme klappt. Jetzt räumt die Behörde den Missstand immerhin ein. Doch was steckt dahinter, dass erst wenige Wochen vor Beginn der Veranstaltung die Bescheide ­verschickt werden und die Marktleute deshalb nicht gut planen können? Ein Fehler in der Organisation? Oder liegt es an einzelnen Personen? Wie auch immer – höchste Zeit, dass dieses Ärgernis abgestellt wird.

Unverständlich auch, dass es die Behörde während eines ganzen Jahres nicht schafft, eine neue Gebührenordnung für die Volksfeste in der Stadt auf den Weg zu bringen. Das ist doch kein Hexenwerk! Fest steht, dass speziell an den Glühweinständen auf dem Weihnachtsmarkt ein Heidengeld verdient wird. Dort darf ruhig an der Gebührenschraube gedreht werden, zumal die Stadt ihre Marktkosten schon länger nicht mehr decken kann.

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