An der Bremer Universität dürfen noch bis zum 30. November 2023 Affenversuche durchgeführt werden. Darauf hat Lukas Fuhrmann als Sprecher des Gesundheitsamtes hingewiesen. "Wir haben dem zweiten Verlängerungsantrag stattgegeben", erklärte er. Das sei reine Formsache und ohne viel Aufhebens geschehen, wie Fuhrmann erklärte. Zur Verlängerung war das Gesundheitsressort allerdings wegen eines Gerichtsurteils auch verpflichtet gewesen. Für den Bremer Neurobiologen Andreas Kreiter bedeutet die Verlängerung, dass er ein weiteres Jahr Versuche an Affen vornehmen kann.
Ob es nach dem 30. November 2023 zu einer Fortführung der Tierversuche kommt, ist allerdings fraglich. Denn der Antrag auf Verlängerung durfte jetzt zum letzten Mal gestellt werden. Im kommenden Jahr müsste laut Fuhrmann dann nach fünf Jahren ein völlig neuer Prüfantrag gestellt werden. "Da haben wir als Behörde dann andere Prüfmöglichkeiten, weil sich das Tierschutzgesetz 2021 verändert hat", so der Sprecher der Behörde.