Anbieter von E-Rollern müssen einen Fonds einrichten, um „mobilitätseingeschränkte Personen“, die wegen verkehrswidrig abgestellter Scooter verunglückt sind, zu unterstützen. Das ist in der neuen Sondernutzungserlaubnis für Bremen verankert, wie die Innenbehörde am Donnerstag mitteilte. Im Sommer 2020 hatte sich ein blinder Neustädter beim Sturz über umgekippte Roller schwer verletzt. Seine Klage gegen die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis vor dem Verwaltungsgericht Bremen ruht derzeit, weil alle Beteiligten eine außergerichtliche Einigung vor der Schlichtungsstelle des Landesbehindertenbeauftragten anstreben.
Seit dem 1. Mai gilt nun die Verlängerung der Sondernutzungserlaubnis für E-Scooter-Anbieter in Bremen. Die zweijährige Verlängerung ist das Ergebnis von Verhandlungen zwischen Ordnungsamt, Senator für Inneres, Mobilitätsressort und den beiden Anbietern „Voi“ und „Tier“. Der Unfall-Unterstützungsfonds war ein zentrales Thema der Gespräche. „Dieser umfasst 100.000 Euro pro Jahr je Anbieter und ist einzigartig im gesamten Bundesgebiet,“ erklärte Innensenator Ulrich Mäurer (SPD).
Verkehrssenatorin Maike Schaefer (Grüne) sagte: „Zusätzlich hoffe ich sehr, dass die teils chaotisch abgestellten Roller in der Stadt der Vergangenheit angehören, weil künftig Nutzerinnen und Nutzer Fotos von den abgestellten Fahrzeugen machen müssen. Die neuen Sondernutzungsgenehmigungen sind ein richtiger Schritt nach vorne.“