Das Losverfahren für den Betrieb der E-Roller in der Stadt Bremen ist abgeschlossen. Das teilt die Innenbehörde mit. Von sieben gestellten Anträgen erfüllten sechs Unternehmen die Anforderungen für die aktuelle Sondernutzungserlaubnis und wurden zum Losverfahren zugelassen. Ausgelost wurden die Anbieter Tier Mobility und Lime Bike Germany, erklärt die Behörde.
In früheren Auswahlverfahren seien alle Anträge anhand detaillierter Konzepte bewertet worden – mit einem Punktesystem und ausführlicher Begründung, erklärt das Innenressort das bisherige Vorgehen. Dieses Verfahren sei jedoch sehr aufwendig gewesen und band erhebliche personelle Ressourcen. Zudem habe sich gezeigt: Die Unterschiede zwischen den jeweiligen Anträgen waren meist gering und trugen kaum dazu bei, die städtischen Vorgaben besser zu erreichen. Deshalb habe sich die Stadt Bremen diesmal bewusst für ein Losverfahren entschieden. Es sei einfacher, schneller und schaffe klare Verhältnisse.
Gültig ab 1. August
Die neuen Sondernutzungserlaubnisse gelten ab 1. August und haben eine Laufzeit von drei Jahren. Ziel seitens der Innenbehörde sei es, durch eine verlängerte Befristung sowohl eine bessere Planbarkeit für die Anbieter als auch eine Entlastung der Verwaltung zu erreichen. Zudem müssten sich Nutzerinnen und Nutzer nicht regelmäßig auf veränderte Betriebsbedingungen einstellen.
Das bisherige Kontingent und die Verteilung auf zwei Anbieter bleiben im Wesentlichen bestehen: In der Kernstadtzone dürfen die beiden Anbieter jeweils 500 E-Scooter aufstellen, im Außenbereich jeweils weitere 500 und in Bremen-Nord ebenfalls jeweils 350. Damit wird insbesondere das Angebot in Bremen-Nord um insgesamt 200 Fahrzeuge erweitert – ein Schritt, der durch Erfahrungen aus der bisherigen Nutzung sowie durch einen Beschluss des Beirates Burglesum vom 19. Oktober 2023 gestützt wird, so das Innenressort.
Das ist neu
Die Anforderungen an die Patrouillen, die unter anderem für die Umsetzung falsch abgestellter Fahrzeuge sind, wurden konkretisiert. Es ist jetzt genau festgelegt, in welchen Zeiträumen und mit welcher Personalstärke sie mindestens durchgeführt werden müssen. Außerdem besteht künftig eine Dokumentations- und Berichtspflicht zur Patrouille. Zudem wurden die Regeln für Sanktionen verschärft. Es ist nun verbindlich festgelegt, wie ein Sanktionskonzept aufgebaut sein muss – also zum Beispiel, wann eine Nutzerin oder ein Nutzer bei Verstößen mit Konsequenzen rechnen muss. Neu ist laut Innenbehörde auch eine Mitwirkungspflicht: Die Anbieter sind künftig verpflichtet, aktiv an Maßnahmen mitzuwirken, die die Barrierefreiheit sowie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs verbessern.