
Es ist ein kleiner Erfolg für den Bremer Notruf, der sich mit dem Frauennotruf aus Münster seit Monaten um die Hilfskampagne „Luisa“ streitet: Zumindest die Unterlassungserklärung, die die Bremerinnen abgegeben hatten, die aber Münster zuerst wegen „Zweifeln an der Ernsthaftigkeit“ nicht gelten lassen wollte, ist nun doch angenommen worden. Das geht aus einem Schreiben von Philipp Eickhoff, Anwalt der Münsteranerinnen, an den WESER-KURIER hervor.
Dort heißt es: „Nachdem nun seitens des Notrufs für vergewaltigte Frauen und Mädchen e.V. in Bremen eine annahmefähige Unterlassungserklärung abgegeben wurde, steht für unsere Mandantschaft der Ersatz der notwendigen Rechtsverfolgekosten im Raum.“ Das bedeutet: Münster akzeptiert, dass die Bremerinnen keine „Luisa“-Lizenz erwerben wollen und im Gegenzug ihre eigene, geringfügig abgewandelte Kampagne für Frauen in Notsituationen einstellen – was nach Angaben des Bremer Notrufs passiert ist. Flyer und Plakate seien aus den rund 30 teilnehmenden Kneipen und Bars verschwunden, Restbestände eingestampft worden.
Die bisher aufgelaufenen Anwaltskosten von rund 1500 Euro will der Frauennotruf Münster weiter von den Bremerinnen erstattet haben. Allerdings, so schreibt Eickhoff, habe man nach Annahme der Unterlassungserklärung, anders als in derartigen Lizenzstreitigkeitsfällen „bewusst“ auf die Forderung nach Schadenersatz verzichtet. „Es geht also nur noch um die notwendigerweise angefallenen Kosten“, schreibt Eickhoff.
Ausgangspunkt der juristischen Auseinandersetzung war, dass die Bremerinnen eine nur geringfügig abgewandelte Version der Kampagne aus Münster verwendet hatten, die aber seit Anfang des Jahres als Marke geschützt ist. Weil sich die nordrhein-westfälische „Luisa“ aber nur an Frauen richtet, hatten die Bremerinnen die Lizenzrechte aus Münster nicht erwerben wollen. Nur durch die Lizenz, für die Münster eine Gebühr von 100 Euro zur Bearbeitung nimmt, kann nach Angaben des Anwalts sichergestellt werden, „dass die Kampagne einheitlich verwendet wird und so den gewünschten Effekt gegenüber den angesprochenen Frauen entfaltet“.
Aus Sicht der Münsteranerinnen trägt Bremen die Schuld an der Auseinandersetzung. Seine Mandantinnen hätten laut Eickhoff die Angelegenheit „zunächst ohne anwaltliche Hilfe“ klären wollen. Die Abmahnung wegen der Verletzung des Markenrechts sei dann aus juristischer Sicht „das einzig vorhandene Mittel“ gewesen. „Dass die Frauen aus Münster die ganze Sache anders wahrnehmen, ist für uns nicht verwunderlich“, sagt dagegen Sedef Sahin-Yavuz vom Bremer Notruf.
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