Der lange Streit um das Kellogg-Areal an der Weser ist beendet: Am Montag unterzeichnete Bürgermeister Carsten Sieling sowie Rainer Frerich-Sagurna und Roger Nesti von Kellogg einen sogenannten Letter of Intent, in dem sich beide Parteien über die Perspektive des Gründstücks in der Überseestadt verständigt haben. Der Frühstücksflockenhersteller hatte im vergangenen Jahr angekündigt, spätestens Anfang 2018 die Produktion nach über 50 Jahren in der Hansestadt einzustellen. Das auf einer Halbinsel nur 500 Meter vom Marktplatz gelegene Grundstück gilt als Filetstück in Bremen. "Mit diesem Schritt ist ein wichtiger Meilenstein für die weitere Entwicklung der Überseestadt erreicht. Die Einigung soll eine schnelle und einvernehmliche Entwicklung des südlichen Europahafens möglich machen", erklärte Carsten Sieling.
Veräußerung des Grundstücks weiter möglich
Die Absichtserklärung beider Parteien umfasst laut Mitteilung der Wirtschaftsbehörde das Ziel, eine gemeinsam abgestimmte Projektentwicklung zu ermöglichen, die sowohl städtebauliche als auch wirtschaftliche nachhaltige Lösungen für beide Seite darstellt. Um diese Ziele zu konkretisieren soll bis zum 31. Mai des kommenden Jahres ein städtebaulicher Vertrag für die Entwicklung des 15 Hektar großen Grundstücks geschlossen werden. Zudem umfasst die Absichtserklärung die Entwicklungsziele, die Planungsprozesse sowie die Fragen zur Erschließung des Grundstücks sowie der Kostenteilung. Dadurch sollen Auseinandersetzungen vermieden und verhindert werden, den Planungsprozess zur Bebauung des Grundstücks ab 2021 zu gefährden. Aber auch für den Fall, dass der städtebauliche Vertrag bis Ende Mai kommenden Jahres nicht zustande kommt, hat sich Bremen abgesichert. Das Land hat eine feste Kaufoption, die verhindern soll, dass der Preis der Fläche in einer Spekulationsspirale in die Höhe getrieben wird. In einer Untersuchung der Geoinformation Bremen vom Anfang Februar war der Grundstückswert auf 15 Millionen Euro beziffer worden. Falls keine Eingung über einen städtebaulichen Vertrag erzielt wird, behält Bremen sich vor, Untersuchungen für eine Entwicklungsmaßnahme anzugehen. Eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme kommt, wie berichtet, einer Enteignung gleich. Dazu bedarf es jedoch einem Interesse des Gemeinwohls, wie aus einem Gutachten vom ehemaligen Justizstaatsrat Matthias Strauch aus dem März hervorgeht.
Nicht vom Tisch ist hingegen die Veräußerung des Grundstücks. Wie der WESER-KURIER berichtete, hat der benachbarte Windpark-Entwickler WPD ein Vorkaufsrecht für einen Teil des Areals. In einer Mitteilung der Wirtschaftsbehörde heißt es, dass Kellogg und WPD bereits in fortgeschrittenen Gesprächen seien, schon vor mehreren Jahren hatte der Cerealien-Hersteller ein Grundstück an WPD veräußert. Bereits im Juli hatte WPD-Sprecher Christian Schnibbe gegenüber dem WESER-KURIER betont, dass seine Firma eine Eigennutzung auf dem Gelände anstrebe. Eine Verkauf des Grundstücks an eine dritte Partei, in diesem Fall WPD, sei mit dem Einvernehmen des Landes Bremen möglich, teilte ein Senatssprecher mit. (sei)