Mit dem aktuellen Fotovoltaik-Erlass wird der Mindestabstand für Solaranlagen auf Bremer Hausdächern verringert. So hat das Bremer Bauressort beschlossen, dass unter Beachtung brandschutztechnischer Auflagen eine Dachbelegung mit nur noch 50 Zentimeter Abstand zu Brandwänden möglich ist. Die bisher geltende Regelung sah einen Abstand von 1,25 Metern vor. Der neue Erlass erweitert den Anwendungsbereich der Anlagen auf alle Gebäudeklassen.
"Einen effektiven Klimaschutz können wir nur durch einen schnellstmöglichen Umstieg auf erneuerbare Energien erreichen", erklärte Maike Schaefer (Grüne), Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau. "Potenziale gibt es in Bremen insbesondere bei der Nutzung von Sonnenenergie zur Stromerzeugung. Ich freue mich, dass es uns in so kurzer Zeit gelungen ist, eine pragmatische Abstandsregelung zu finden."
Eigentümer von Reihen- oder Doppelhäusern im Land Bremen hatten es bislang schwerer, Sonnenstrom zu erzeugen. So hatte die bisherige Regelung einen Abstand von 1,25 Meter zum Nachbarn vorgesehen. "Ab sofort reichen 50 Zentimeter Mindestabstand zu Brandwänden unabhängig von der Gebäudeklasse, wenn die Außenseiten und Unterkonstruktion der Fotovoltaikanlage aus nicht brennbaren Materialien besteht. Dies sind momentan vorrangig die marktüblichen Glas-Glas-Module", sagte Schaefer.
Im Sinne des Brandschutzes sei es wichtig, dass Feuer nicht auf andere Gebäudeteile übertragen werden kann. Wenn Dachaufbauten, wie Solaranlagen aus brennbaren Baustoffen bestehen, müssen sie daher weiterhin mindestens 1,25 Meter von Brandwänden entfernt bleiben.