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Diskussion über Großveranstaltungen Bremen hält an Konzept für Weihnachtsmarkt fest – diese Regeln gelten

Der Bremer Weihnachtsmarkt startet nächste Woche. Während bundesweit über Absagen diskutiert wird, sind in Bremen kaum Corona-Beschränkungen geplant – das könnte auch mehr auswärtige Gäste anlocken.
15.11.2021, 19:04 Uhr
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Bremen hält an Konzept für Weihnachtsmarkt fest – diese Regeln gelten
Von Felix Wendler

Der Aufbau für den Bremer Weihnachtsmarkt läuft. Von Montag kommender Woche an können Besucher und Besucherinnen dann bis zum 23. Dezember die zahlreichen Buden abklappern. Glühwein, Bratwurst, Waffeln, dazu allerlei Kunsthandwerk und ein paar Fahrgeschäfte: Das Angebot klingt vertraut. Und tatsächlich soll in diesem Jahr auf dem Bremer Weihnachtsmarkt fast wieder Normalität herrschen. Der Senat hat zu diesem Zweck, wie berichtet, eine Änderung der Corona-Verordnung beschlossen. Für den Weihnachtsmarkt heißt das: keine Besucherbeschränkungen, keine 3G-Kontrollen. Angesichts der Infektionszahlen, die zumindest deutschlandweit auf Rekordniveau liegen, gerät das Konzept unter Druck. Im Bund mehren sich Forderungen, Großveranstaltungen abzusagen – teilweise ist das schon passiert. Was die neuesten Entwicklungen für den Bremer Weihnachtsmarkt bedeuten:

Droht dem Weihnachtsmarkt eine Absage?

Von einer möglichen Absage ist bislang keine Rede. Ein Versprechen will die Wirtschaftsbehörde von Senatorin Kristina Vogt (Linke) aber nicht geben. Auf Nachfrage, ob die Durchführung des Weihnachtsmarktes gesichert sei, teilt Ressortsprecher Christoph Sonnenberg mit: "Nein, sie ist abhängig von der Pandemieentwicklung." Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Linke) sieht nach eigener Aussage aktuell keine besorgniserregende Situation. Sie sagt mit Bezug auf den Weihnachtsmarkt allerdings auch: "Wenn sich aber die Lage auch in Bremen deutlich ändert, müssen wir über andere Rahmenbedingungen sprechen, das ist keine Frage." 

Wie sieht das Konzept aus?

Es werden dem Senat zufolge etwa zehn Prozent weniger Stände vertreten sein als üblich – 156 Geschäfte haben in diesem Jahr eine Zulassung erhalten. Zudem wird der Markt räumlich entzerrt. Auch auf dem Loriotplatz soll es in diesem Jahr ein Angebot geben; für den Hanseatenhof ist eine stärkere Nutzung als in früheren Jahren vorgesehen. Im Umfeld der Ausschankbetriebe werden weitere Aufenthaltsflächen eingerichtet. Zusätzliche Sicherheitskräfte sollen dafür sorgen, dass es nicht zu dichtem Gedränge kommt. Einschränkungen für Besucher und Besucherinnen gibt es, Stand jetzt, kaum. Lediglich in geschlossenen Verkaufsständen besteht eine Maskenpflicht. 

Warum gibt es keine 3G/2G-Kontrollen?

Solche Kontrollen seien ebenso wenig umsetzbar wie eine Besucher-Höchstgrenze, heißt es vom Senat. Dafür wäre, wie beim Freimarkt, eine Umzäunung des Geländes erforderlich. Das sei in der Innenstadt aber nicht möglich, argumentieren die Verantwortlichen. Anders sieht es möglicherweise an der Schlachte aus, wo auch in diesem Jahr der Schlachtezauber stattfinden soll. Dort sei eine räumliche Begrenzung durch eine Einbahnstraßen-Regelung "grundsätzlich denkbar", so Sonnenberg. Ob es konkrete Überlegungen für eine solche Lösung gibt, lässt das Wirtschaftsressort offen.

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Könnten Regeln noch verschärft werden?

Das ist theoretisch möglich. Ausschlaggebend für solche Entscheidungen sei die Warnstufe, hatte der Senat vergangene Woche mitgeteilt. Die liegt in Bremen weiterhin (Stand: 15. November) bei 0. Unklar ist, welche Regelungen sich überhaupt verschärfen ließen. Eine erweiterte Maskenpflicht müsste beispielsweise für bestimmte Bereiche der Innenstadt gelten – würde also auch für Besucher gelten, deren Ziel nicht der Weihnachtsmarkt ist. Eine weitere Verkleinerung des Marktes dürfte wenige Tage vor dem Start kaum umsetzbar sein.

Was ist mit anderen großen Weihnachtsmärkten in der Region?

Der Bremerhavener Weihnachtsmarkt soll wie geplant stattfinden. Das bestätigte ein Sprecher des Magistrats dem WESER-KURIER. Bremerhaven setzt zum Beispiel auf eine weitläufigere Verteilung der Stände, um Ansammlungen zu vermeiden. Das sogenannte Grog-Dorf wird verkleinert, das große Weihnachtszelt durch einen offenen Ausschank ersetzt. In Innenräumen gilt ab der Warnstufe 1 die 2G-Regel. Für den Oldenburger Weihnachtsmarkt ist eine zweigeteilte Regelung vorgesehen. An Imbiss- und Schankbuden sowie in Fahrgeschäften gilt die 3G-Regel – Besucher erhalten nach Vorlage ihres Zertifikats ein farbiges Bändchen, das für den gesamten Tag gilt. Bummeln und Einkaufen ist für alle Gäste erlaubt. Hannover hat das Hygienekonzept für den Weihnachtsmarkt kürzlich verschärft: Essen und Trinken soll dort ausschließlich Geimpften und Genesen angeboten werden.

Wird es in Bremen einen Ansturm auswärtiger Besucher geben?

Genaue Prognosen sind schwierig, aber die Wirtschaftsbehörde erwartet beispielsweise nach Rückgängen in den vergangenen Jahren wieder mehr Besucher aus den Niederlanden – dort wurde am Wochenende wegen steigender Infektionszahlen ein Lockdown verhängt. Grundsätzlich gehört der Bremer Weihnachtsmarkt zu den größten in Deutschland und zieht auch viele Besucher aus anderen Bundesländern sowie dem Ausland an. Genaue Zahlen zum Anteil auswärtiger Besucher wurden zuletzt 2015 erhoben: Damals kamen 20 Prozent der Gäste (680.000 Personen) aus Gegenden, die mindestens zwei Stunden entfernt liegen. Die meisten Besucher reisten privat an – dazu kamen täglich etwa 30 gefüllte Reisebusse.

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Info

Weihnachtsmarkt und Schlachtezauber finden vom 22. November bis zum 23. Dezember statt. Öffnungszeiten für den Weihnachtsmarkt: Montag bis Donnerstag von 10 bis 20.30 Uhr, Freitag und Sonnabend von 10 bis 21 Uhr und Sonntag von 11 bis 20.30 Uhr. Der Schlachtezauber ist täglich von 11 bis 20.30 Uhr geöffnet – am Freitag und Sonnabend jeweils eine halbe Stunde länger.

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