Das Verbot, Feuerwerkskörper zu zünden und abzubrennen, gilt in Bremen auch für Privatgrundstücke, wie Lukas Fuhrmann, Sprecher des Gesundheitsressorts, am Mittwoch erklärte. So sollen spontane Personenansammlungen und unnötige Kontakte vermieden werden.
Wegen der weiterhin angespannten Corona-Lage haben sich Bund und Länder bereits Anfang Dezember darüber verständigt, ein bundesweites Verkaufsverbot für Feuerwerk umzusetzen. Aufgrund der Gefahr von größeren Menschenansammlungen in der Silvesternacht ist das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern in Bremen untersagt. So soll einem erhöhten Infektionsrisiko, sowie einer größeren Belastung von Krankenhäusern und Rettungsdiensten vorgebeugt werden.
Im Land Bremen gelten aktuell folgende Regelungen:
- Kein Verkauf von Feuerwerkskörpern
- Das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 ist verboten
- Das Veranstalten von Feuerwerken für die Öffentlichkeit ist untersagt