Das Verfahren gegen die Bremer Staatsanwaltschaft im sogenannten Bamf-Skandal wird eingestellt. Gegen vier Vertreter der Behörde liefen Ermittlungen wegen des Verdachts, Interna verraten zu haben. Das will die zuständige Generalstaatsanwaltschaft nun nicht mehr weiter juristisch verfolgen. "Es wird mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt", sagt ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Weiter wollte er das noch "laufende Verfahren" nicht kommentieren.
Der Beschluss der Bremer Generalstaatsanwaltschaft ist noch nicht rechtskräftig, weil die Gegenseite vier Wochen Zeit hat, Widerspruch dagegen einzulegen. "Der Einstellungsbescheid ist somit noch nicht bestandskräftig", sagt der Sprecher. Wie die "Taz" am Wochenende berichtete, habe der Ermittler "keinem der Beteiligten eine strafbare Handlung nachweisen" können.
Die vier Vertreter der Behörde, darunter deren Chef Janhenning Kuhn, wurden verdächtigt, einen Journalisten mit Informationen über die ehemalige Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) versorgt zu haben. Das Hintergrundgespräch mit dem Mitarbeiter von „Zeit online“ fand im März 2019 statt, ein halbes Jahr später hatte die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die ehemalige Bamf-Amtsleiterin erhoben. Der früheren Bremer Bamf-Chefin wurde massenhafter Asylbetrug vorgeworfen. Im April dieses Jahres ist das Verfahren vom Landgericht gegen Zahlung einer Geldauflage von 10.000 Euro eingestellt worden. Die Anklage war förmlich in sich zusammengebrochen. Vom Vorwurf, systematisch das Asylrecht missbraucht zu haben, um Flüchtlingen in Deutschland den Aufenthalt zu sichern, blieb nichts übrig.