Ein Volksentscheid über den Erhalt der 136 Platanen am Neustädter Weserufer gleichzeitig mit der Bürgerschaftswahl am 14. Mai 2023 ist deutlich unwahrscheinlicher geworden. Der Senat wird sich noch in dieser Woche dafür aussprechen, ein von der Bürgerinitiative "Platanen am Deich" geplantes Volksbegehren mit anschließendem Volksentscheid für unzulässig zu erklären. Darauf haben sich die Spitzen der rot-grün-roten Koalition am Mittwochabend verständigt. Allerdings wird es im Senat zu einer ungewöhnlichen Willensbildung kommen. SPD und Grüne werden gegen den Volksentscheid stimmen, die Linken dafür. Letztere werden sich dem Mehrheitsvotum allerdings beugen.
In den vergangenen Tagen hatte es in der Koalition erhebliche Differenzen über den Umgang mit dem Volksbegehren gegeben. Die Linken solidarisierten sich mit der Bürgerinitiative, sehr zum Verdruss der Grünen. Die von ihnen geführte Umweltbehörde hält einen Neubau des Deichabschnitts zwischen Piepe und Eisenbahnbrücke aus Gründen des Hochwasserschutzes für unvermeidlich, damit auch das Fällen der Platanen.
Der Bremer Staatsgerichtshof wird nun überprüfen, ob die Ablehnung des Volksbegehrens durch den Senat rechtens ist. Da auch die Bürgerschaft noch über das Volksbegehren zu beraten hat und die Wahlbehörde einen anschließenden Volksentscheid vorbereiten müsste, gilt es als nahezu aussichtslos, dass ein solches Bürgervotum noch parallel zur Bürgerschaftswahl stattfinden kann.