Das im April vorigen Jahres gestartete Bremer Landesaufnahmeprogramm für syrische Flüchtlinge hat bislang zur Aufnahme von 15 Menschen geführt, davon 13 in der Stadt Bremen und zwei in Bremerhaven. In vier weiteren Fällen wird noch ein positiver Bescheid erwartet, zusätzliche 16 Fälle sind noch in der Prüfung, weil aktuell Unterlagen und Nachweise fehlen. Das ohnehin auf insgesamt 100 Plätze begrenzte Programm ist damit nach parteiübergreifender Einschätzung in der jüngsten Sozialdeputation wenig erfolgreich. Die Zahlen gehen aus einem von dem Gremium angeforderten Bericht des für das Aufnahmeprogramm federführenden Innenressorts hervor.
Das Programm richtete sich ausschließlich an Angehörige von bereits in Bremen lebenden Syrern, wobei der Verwandtschaftsgrad eng begrenzt war: Wer als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling in die Hansestadt kam und noch keine 27 Jahre alt ist, durfte Eltern und Geschwister inklusive deren Ehepartner und minderjährigen Kinder nachholen. Wer über 27 ist, konnte eigene Kinder und auch Enkel nachkommen lassen, sofern diese noch minderjährig oder nicht älter als 27 sind. Von den anfänglich 1600 Anfragen zu dem Programm erfüllten rund 700 diese Bedingungen.
Bürgschaft und Bonitätsnachweis erforderlich
Als entscheidende Hürde erwies sich nach Darstellung des Innenressorts die finanzielle Verpflichtungserklärung. Dazu mussten die hier bereits lebenden Angehörigen eine entsprechende Bürgschaft vorlegen und ihre Bonität nachweisen. Laut dem Bremer Flüchtlingsrat bedeutete das für einen Alleinstehenden ein Netto-Einkommen von wenigstens 2300 Euro pro Monat. "Wie sollen junge Geflüchtete jemals solche Voraussetzungen erfüllen können? Von ihrem Azubi-Gehalt oder dem Einstiegslohn am ersten Arbeitsplatz?“, kommentiert Gundula Oerter vom Flüchtlingsrat. Auch das Innenressort stellt in seinem Bericht fest, dass beim Großteil der abgelehnten Fälle die hier lebenden Angehörigen häufig sehr jung waren und sich deshalb "beruflich sowie wirtschaftlich noch nicht dauerhaft etablieren konnten".
Bei einem zweiten, kurz vor Weihnachten vom Bremer Senat beschlossenen Landesaufnahmeprogramm für afghanische Flüchtlinge wurde diese Bedingung abgeschwächt. Es ist zwar weiterhin eine finanzielle Verpflichtungserklärung notwendig, diese können sich aber bis zu vier Personen teilen. Außerdem sieht das Programm keine Obergrenze für den Zuzug vor.
Gleichwohl zeigt sich der Bremer Flüchtlingsrat skeptisch. Die bislang aus Afghanistan nach Bremen Geflüchteten seien im Durchschnitt knapp 25 Jahre alt und damit eine der jüngsten Gruppen in der Stadt. Es liege auf der Hand, dass sie diese Voraussetzungen nicht werden erfüllen können. Daher sei zu befürchten, dass das Aufnahmeprogramm ins Leere läuft. „Wir fordern zusammen mit den Betroffenen ein echtes Aufnahme- statt eines Ablehnungsprogramms. Dafür muss auf die Verpflichtungserklärung verzichtet werden“, sagt Oerter.