Am Dienstag hat der Senat beschlossen, dass das Bundesland bereits hier lebenden Afghaninnen und Afghanen ermöglichen will, Angehörige aus dem Krisengebiet zu ihnen zu holen. Damit das Landesaufnahmeprogramm in Kraft treten kann, muss das Bundesinnenministerium noch zustimmen. Bislang waren von dem bis zur Bundestagswahl CSU-geführten Ministerium Vorstöße von anderen Bundesländern, darunter Thüringen, abgelehnt worden. Auch Berlin hat vor Kurzem ein Landesaufnahmeprogramm beschlossen.
"Es war kein Selbstläufer, das Landesaufnahmeprogramm für Afghanistan hinzubekommen, und ich bin heilfroh, dass wir das noch in diesem Jahr geschafft haben“, sagte Sofia Leonidakis, Vorsitzende und fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion. Aus ihrer Sicht sei schon zu viel Zeit verstrichen, in der Angehörige in Afghanistan um ihr Leben bangen oder flüchten mussten.
Bürgschaft für Wohnung und Unterhalt
Die Aufnahme der Menschen ist aufgrund der aktuellen politischen Lage in Afghanistan im Moment nur über die Nachbarstaaten Afghanistans und die dortigen deutschen Botschaften möglich. Eine Obergrenze für die aufzunehmenden Personen enthält das Landesaufnahmeprogramm nicht – um diese Frage hatte es innerhalb der Koalition Diskussionen gegeben. Nun sollen ähnliche Regelungen umgesetzt werden, wie sie auch im Landesaufnahmeprogramm für Angehörige von Syrern gelten.
In Bremen lebende Afghanen, die bislang vom Familiennachzug ausgenommen sind, können Anträge stellen, wenn sie für ihre Angehörigen bürgen. Einreisen können die betreffenden Personen, wenn ihre Bremer Verwandten oder vier Personen sich verpflichten, für ihren Lebensunterhalt und Unterkunftskosten aufzukommen. Ausgenommen sind Kosten für Behandlungen im Krankheitsfall oder für Pflegebedürftige. Derzeit leben in Bremen rund 3800 Afghaninnen und Afghanen.