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Sanierung der Lesumbrücke Bremer Ressorts stimmen sich mit Bundesministerium ab

Es geht um die Sanierung der A-27-Brücke über die Lesum: Die Staatsräte für Häfen und für Verkehr kommen mit Vertretern des Bundesverkehrsministeriums, Logistikern, Hafenwirtschaft und Handelskammer zusammen.
09.01.2019, 20:53 Uhr
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Bremer Ressorts stimmen sich mit Bundesministerium ab
Von Justus Randt

Wie lassen sich Verkehrseinschränkungen durch die Sanierungsarbeiten an der Lesumbrücke im Verlauf der Autobahn 27 möglichst begrenzen? Die Antwort darauf, wie „die notwendigen Randbedingungen“ aussehen können, soll am Donnerstag, 10. Januar, gemeinsam gefunden werden. Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, sowie die für Häfen und für Verkehr zuständigen Staatsräte Jörg Schulz (Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen) und Jens Deutschendorf (Senator für Umwelt, Bau und Verkehr) beraten darüber mit Vertretern der Hafenwirtschaft, der Logistikbranche und der Handelskammer.

Zwischen den beiden Bremer Ressorts und dem Bundesministerium habe es einen „intensiven Austausch zu den Möglichkeiten einer raschen Sanierung“ der Brücke gegeben, teilt die Pressestelle des Senats mit. „Oberstes Ziel soll es sein, die leistungsfähige Hinterlandanbindung der Häfen dauerhaft zu gewährleisten, Schwerlasttransporte zu ermöglichen und zugleich die Anbindung von Bremen-Nord möglichst staufrei zu halten.“

Die Staatsräte Schulz und Deutschendorf erwarten demnach rasche und zuverlässige Aussagen zum Zustand der Brücke, um die Verkehrstauglichkeit einschätzen zu können. Das Bauwerk solle nun möglichst schnell untersucht werden. Es bestehe Einigkeit mit dem Bundesverkehrsministerium darüber, dass „parallel hierzu unverzüglich mit den Planungen für den Neubau der Brücke begonnen werden muss“. Im Dezember war der Verkehr auf der Brücke von sechs auf vier Spuren beschränkt worden, nachdem festgestellt worden war, dass die Tragfähigkeit des Bauwerks eingeschränkt ist.

Die Brücke, deren älteste Teile aus den 40er- und 50er-Jahren stammen, soll nun möglichst schnell untersucht werden. Vom Prüfergebnis der maroden Stahlkonstruktion durch eine Materialprüfungsanstalt hängt ab, ob sie zunächst wieder sechsspurig befahren werden kann, „ob eine Behelfskonstruktion errichtet werden muss oder ob die Brücke bis zur Vollendung eines Neubaus anderweitig ertüchtigt werden kann“.

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