Die Isolationspflicht und die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr wurden bereits vergangene Woche aufgehoben, nun folgt die komplette Corona-Verordnung: Der Bremer Senat hebt alle landesrechtlichen Maßnahmen auf.
Mehr als 30 Corona-Verordnungen, drei Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnungen, mehr als 60 Allgemeinverfügungen und knapp 150 Änderungsverordnungen – das ist die Bilanz der Corona-Maßnahmen der vergangenen drei Jahre im Land Bremen. Der Bremer Senat hat in seiner Sitzung am Dienstag beschlossen, die letzten Maßnahmen aufzuheben, heißt es in einer Mitteilung der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz. Die dritte Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung sollte eigentlich bis zum 7. April 2023 gelten, nun soll sie zum 2. Februar aufgehoben werden. Die Bremische Bürgerschaft muss dem Beschluss allerdings noch zustimmen.
Andreas Bovenschulte: "Virus ist allerdings nicht verschwunden"
Bereits zum 1. Februar soll die Isolationspflicht entfallen. Zum 2. Februar, und damit zeitgleich mit der Aufhebung der Maskenpflicht im Fernverkehr, soll dann die Maskenpflicht im ÖPNV folgen. "Das Pandemiegeschehen hat sich im Winter anders entwickelt als befürchtet. Aktuell sehen wir einen sehr starken Rückgang bei den Fallzahlen und auch in den Krankenhäusern. Wir haben also einen tatsächlichen Rückgang. Hinzu kommt, dass wir mit Impfungen und durchgemachten Infektionen eine sehr gute Immunisierung in Bremen haben. Die Schutzmaßnahmen können deswegen jetzt aufgehoben werden", sagt Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard zu dem Beschluss.
Bürgermeister Andreas Bovenschulte sagte zum bevorstehenden Ende der Corona-Verordnungen: "Wenn aus der Pandemie jetzt eine Endemie wird, ist das Virus allerdings nicht verschwunden. Es bleibt eine medizinische und gesellschaftliche aber beherrschbare Realität. So wie andere Infektionskrankheiten auch."
Welche Maßnahmen fallen weg, welche bleiben?
Zum 2. Februar 2023 entfällt auch die Maskenpflicht in Gemeinschaftsunterkünften sowie die Testnachweispflicht in diesen Einrichtungen. Was bleibt, sind die Corona-Maßnahmen, die im Infektionsschutzgesetz bundesweit geregelt sind. Das betrifft die Maskenpflicht in Praxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt darüber hinaus noch eine Testpflicht.
Gesundheitssenatorin Bernhard appelliert aber weiterhin an die Vernunft der Bremer. Wer krank sei, solle darauf achten, andere nicht anzustecken. Hilfreich könnte es weiterhin sein, in diesem Fall die Kontakte zu reduzieren und eine Maske zu tragen. Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser müssten weiterhin besonders geschützt werden. "Ich gehe davon aus, dass ab Februar jede und jeder für sich selber bewertet, wie groß das eigene Risiko ist und sich entsprechend verhält", so Bernhard weiter.
Das Gesundheitsamt Bremen stellt seit dem 4. Januar keine Nachweise über eine Corona-Infektion aus, die Isolationspflicht gilt aber weiterhin bis zum 1. Februar. Eine Infektion kann nun ausschließlich über einen positiven Labortest nachgewiesen werden. Das Genesenenzertifikat stellen Apotheken oder Hausarztpraxen gegen Vorlage des Laborergebnisses aus.