Der Bremer Senat wird die bislang auf dem juristischen Weg von sogenannten Allgemeinverfügungen bestimmten Regelungen, mit denen das Coronavirus eingedämmt werden soll, noch einmal in Form von neuen Rechtsverordnungen auf den Weg bringen. Dabei handelt es sich um eine juristische Formsache, die zu zahlreichen Klagen führen könnte.
Der Hintergrund: Beim Verwaltungsgericht München haben zwei Bürger Recht bekommen, die vor Gericht angezweifelt hatten, dass der Freistaat Bayern die ausgesprochenen Ausgangsbeschränkungen durch Allgemeinverfügung regeln durfte. Nach Ansicht des Gerichts bedarf es dazu einer Rechtsverordnung.
Allgemeinverfügungen sind einfache Verwaltungsakte, die im Fall von Corona offiziell das Bremer Ordnungsamt beschlossen hat. Sie können schnell und ohne lange Beratungen verkündet werden. Rechtsverordnungen haben dagegen praktisch Gesetzescharakter, verlangen aber auch entsprechende formale Verfahren für ihren Beschluss. Die bekannteste Rechtsverordnung in Deutschland ist die Straßenverkehrsordnung.
Für die Kläger hat das Münchner Gericht nun die Beschränkungen aufgehoben. Für die Allgemeinheit behält die bayerische Ausgangsbeschränkung aber ihre Gültigkeit. Nachdem auch vor dem Bremer Verwaltungsgericht zwei Eilanträge von Unternehmen vorliegen, die so ihre Ladenschließungen aufheben lassen wollen, sieht der Senat deshalb Handlungsbedarf, um weitere Klagen zu verhindern.