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Machbarkeitsstudie Wie die neue Straßenbahn-Linie in der Überseestadt aussehen könnnte

Die neue Straßenbahnstrecke in die Überseestadt soll 3,4 Kilometer lang werden und könnte – nach ersten Schätzungen – sehr teuer werden. Was sonst noch in der neuen Machbarkeitsstudie steht, lesen Sie hier.
20.11.2021, 05:00 Uhr
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Wie die neue Straßenbahn-Linie in der Überseestadt aussehen könnnte
Von Pascal Faltermann

Es ist machbar: Die Straßenbahn könnte auf zwei möglichen Strecken durch die Überseestadt bis zur Hafenkante am Waller Sand fahren. Die Bahnlinie verläuft entweder nördlich des Europahafens über die Konsul-Smidt-Straße – oder aber südlich über die Überseeinsel (Hoerneckestraße) und eine Brücke über das Hafenbecken. Für beide Verläufe gibt es jeweils vier Varianten. Das ist das Ergebnis einer Machbarkeitsstudie, die dem WESER-KURIER vorliegt. Etwa 3,4 Kilometer neue Schienen sollen entstehen, die Kosten dafür könnten mehr als 50 Millionen Euro betragen. Der Bund soll 75 Prozent der Kosten übernehmen.

Ein externer Gutachter hat die acht Varianten inhaltlich geprüft – jede von ihnen soll technisch umsetzbar sein, heißt es in einem Behördenpapier. Alle Versionen laufen am Großmarkt vorbei über die Konsul-Smidt-Straße, unterscheiden sich aber vor und hinter diesem Abschnitt. Im Westen führen die geplanten Schienen über den Kommodore-Johnsen-Boulevard und die Herzogin-Cecilie-Allee, am Endpunkt Waller Sand wäre dann eine Wendeschleife oder eine Blockumfahrung möglich. In den umfahrenen Bereichen soll auch bei der kompaktesten Lösung Wohnen und Gewerbe gewährleistet sein.

Die Streckenverläufe sind von den Gutachtern der Machbarkeitsstudie gewichtet worden. Bei der Bewertung von 28 verschiedenen Zielen und Themen liegen die Varianten über die Überseeinsel im Punktergebnis leicht vor denen über die Konsul-Smidt-Straße. Wird nur der Aspekt Verkehr betrachtet, schneidet die Überseeinsel-Strecke deutlich besser ab, weil sie gut 2000 Einwohner mehr erreichen könnte. 

Zahlreiche weitere Themen müssen noch geprüft und abgewogen werden. Welche Version wirtschaftlicher ist, wird derzeit untersucht. Welcher Streckenverlauf vom Bund gefördert werden könnte, soll Anfang 2022 feststehen. Und dann wäre da noch die Nutzung des Hafenbeckens. Geklärt werden muss die Frage, wie die Marina im Europahafen noch von Sportbooten und Jachten angefahren werden kann, wenn es eine Bahnbrücke über den Hafen gibt.

Laut einer ersten Kostenschätzung des Gutachters werden allein für das Verlegen der Straßenbahn-Schienen bei allen Varianten mindestens 56 Millionen Euro benötigt. Darin sind die derzeitigen gestiegenen Preise für Baustoffe wie Holz und Stahl, höhere Löhne und längere Bauzeiten durch Fachkräftemangel nicht eingerechnet. Die Kosten für eine Brücke kommen ebenfalls hinzu – eine Querung für Fußgänger und Radfahrer über den Europahafen ist ohnehin angedacht, was zusammen umgesetzt werden könnte. Für eine solche Brücke müssten mindestens sechs bis sieben Millionen Euro einkalkuliert werden, so eine erste Schätzung.

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Entstanden sind die acht Varianten aus mehr als 100 Vorschlägen in drei Beteiligungsrunden (Verwaltung, Akteure der Überseestadt, Bürger). In der kommenden Woche sollen die Ergebnisse der Verkehrsdeputation und Anfang Dezember dem Beirat Walle vorgestellt werden. Die Auswahl sei in einem „intensiven Prozess“ mit einem „großen Themenspektrum“ erfolgt, heißt es in dem Behördenpapier. Beteiligt waren Vertreter aus den Ressorts Bau, Verkehr und Wirtschaft sowie von der Wirtschaftsförderung und der Bremer Straßenbahn AG (BSAG).

Verkehrssenatorin Maike Schaefer (Grüne) will sich auf keinen Verlauf festlegen. Auf Nachfrage sagt sie: „Wir analysieren die Varianten komplett ergebnisoffen. Das Ziel ist es, dass viele Menschen in der Überseestadt die Straßenbahnen nutzen können.“ Es sei wichtig, dass der öffentliche Nahverkehr attraktiv und schnell erreichbar ist, damit man die Verkehrsprobleme in dem Gebiet lösen könne. „Ich hoffe, dass das Projekt möglichst schnell umgesetzt werden kann, um die Verkehrswende voranzutreiben“, sagt Schaefer. 

Unterschiedliche Ansichten zum Verlauf der geplanten Strecke soll es dem Vernehmen nach bei den Investoren in der Überseestadt geben. Die Überseeinsel teilt sich in drei Bereiche auf. Das Rickmers-Reismühle-Grundstück hat Unternehmer Rolf Specht erworben, er will dort perspektivisch Raum für Wohnen, Arbeiten und den Beat-Club schaffen. In der Nachbarschaft verfolgen WPD-Gründer Klaus Meier und Bauunternehmer Kurt Zech eigene Pläne. Auf Meiers Grundstück, dem 15 Hektar großen, ehemaligen Kellogg-Gelände, wird ein Mix aus Wohnen und Arbeiten entstehen. Meier will als Geschäftsführer der Überseeinsel GmbH viel Begrünung, wenig Autoverkehr und eine weitgehend CO2-neutrale Energieversorgung. Zech plant auf dem Ex-Areal von Reimer Logistics eine Mischung verschiedener Nutzungen.

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Bau von Straßenbahnlinien

Line 1: Die Arbeiten für den Ausbau der Straßenbahnlinie 1 sind gestartet. Bäume sind gefällt, ein Gebäude abgerissen, Leitungen verlegt und ein Info-Point eingerichtet. Die Linie 1 wird von der jetzigen Wendeschleife am Roland-Center bis zur Huchtinger Heerstraße / Brüsseler Straße um insgesamt 3,7 Kilometer verlängert. 

Linie 8: Wann es mit der geplanten Verlängerung über die Landesgrenze hinaus nach Niedersachsen losgeht, hängt von einem Rechtsverfahren ab. Gegen den Abschnitt in Niedersachsen wird geklagt, deswegen tut sich auch auf Bremer Seite noch nichts, auch wenn es einen rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss für die Linie gibt. Der Plan ist, die Gemeinden Stuhr und Weyhe bis zum Ortsteil Leeste direkt an die Bremer Innenstadt anzubinden.

Querspange Ost: Die geplante Straßenbahnverbindung soll die Östliche Vorstadt mit der Vahr verbinden. Einen Planfeststellungsbeschluss und damit die rechtliche Grundlage gibt es seit Anfang Dezember 2020. Aber die Eigentümergesellschaft des Grundstückes, auf dem das Stadtamt steht, hat Klage gegen den Beschluss beim Oberverwaltungsgericht eingereicht. Der Grund: Die Eigentümerin sieht in dem Verlauf der Trasse ihre Interessen verletzt. Der Antrag hat laut Verkehrsbehörde keine "aufschiebende Wirkung". Die Finanzierung ist im Haushalt abgesichert, eine Förderung durch den Bund wird geprüft.

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