Die Betreiber eines Bordells, eines Fitnessstudios und eines Kosmetiksalons klagen am Oberverwaltungsgericht (OVG) im Eilverfahren gegen die Corona-Verordnung. Das bestätigte OVG-Sprecher Friedemann Traub am Mittwoch. Die Unternehmer wehren sich juristisch gegen die seit Montag geltenden Regelungen. Wegen der steigenden Infektionszahlen der Pandemie mussten sie ihre Geschäfte bis Ende des Monats schließen. Innerhalb von zwei Wochen sollte ein Beschluss vorliegen. Ein weiteres Verfahren gibt es am Bremer Verwaltungsgericht. „Nach der jüngsten Verordnung ist bisher ein Eilantrag auf Fortführung eines Kosmetikstudios eingegangen“, sagt die Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht, Verena Korrell.
Oberverwaltungsgericht Klagen gegen die Corona-Verordnung
Am Oberverwaltungsgericht gibt es weitere Klagen gegen die Corona-Verordnung. Die Betreiber eines Bordells, eines Fitnessstudios und eines Kosmetiksalons gehen gegen die Schließung ihrer Läden vor.
04.11.2020, 17:52 Uhr