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Pläne der Bremer Verkehrsbehörde Legaler Parkraum wird knapp

Die Bremer Verkehrsbehörde will in den innenstadtnahen Wohnquartieren die Parkvorschriften der Straßenverkehrsordnung entschiedener durchsetzen. Ein neues Konzept definiert Bereiche mit hohem Handlungsdruck.
27.07.2021, 05:00 Uhr
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Legaler Parkraum wird knapp
Von Jürgen Theiner

In Bremens innenstadtnahen Wohnquartieren wird es in den nächsten Jahren schwieriger werden, einen freien Parkplatz zu finden. Die Verkehrsbehörde arbeitet an einem Maßnahmenkatalog zum „Ordnen des Parkens“. In der Folge werden viele derzeit noch geduldete Abstell-Möglichkeiten für Pkw wegfallen. Das Parken soll in ausgewählten Zonen nur noch auf entsprechend gekennzeichneten Flächen gestattet sein. Auch das sogenannte Bewohnerparken, für das Berechtigungsausweise erworben werden müssen, soll ausgebaut werden.

Die Vorstellungen des Ressorts von Senatorin Maike Schaefer (Grüne) finden sich in einem Papier, das dem WESER-KURIER vorliegt. Als Ziel wird darin definiert, in den innenstadtnahen Stadtteilen wie Neustadt, Walle, Schwachhausen, Findorff und Östliche Vorstadt eine „StVO-konforme Parksituation“ durchzusetzen. Anders gesagt: Der Straßenverkehrsordnung soll auch im ruhenden Verkehr Geltung verschafft werden.

Dass dies gegenwärtig nicht überall der Fall ist, gilt als unstrittig. So wird zum Beispiel in vielen schmalen Wohnstraßen mit hohem Kfz-Aufkommen „aufgesetzt“ geparkt. Das heißt, die Fahrzeuge stehen zur Hälfte auf dem Bordstein, damit noch eine ausreichend breite Fahrgasse für den Durchgangsverkehr verbleibt – zumindest für normale Pkw. Für Rettungs- und Müllfahrzeuge ist diese Gasse oft die entscheidenden Zentimeter zu eng.

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Das Verkehrsressort will konsequent gegensteuern. Es sieht sein Vorgehen durch die Beschlusslage der Bürgerschaft gedeckt. Im Herbst 2020 hatte sich das Parlament dafür ausgesprochen, den Anteil vorschriftswidrig geparkter Autos mittelfristig auf unter zehn Prozent zu senken. Um diesem Ziel näher zu kommen, hat die Verkehrsbehörde eine ganze Reihe von Wohnquartieren im Umfeld der Innenstadt unter die Lupe genommen. Straße für Straße wurde unter der Fragestellung vermessen, wie viel freie Fahrgasse und nutzbarer Bürgersteig gegenwärtig vorhanden sind.

Im Ergebnis wurden sechs Dringlichkeitsstufen für Eingriffe in den ruhenden Verkehr entwickelt. Höchster Handlungsbedarf wird in Straßen gesehen, in denen die Fahrgasse schmaler als 2,80 Meter ist und damit auch die Erreichbarkeit für Rettungsfahrzeuge als gefährdet angesehen werden muss. Bei einer Rest-Gehwegbreite von weniger als 2,50 Metern geht die Verkehrsbehörde zudem von einer „eingeschränkten Barrierefreiheit“ für Fußgänger aus. Auch dieser Faktor bestimmt über die Einordnung eines Quartiers in eine der Prioritätsstufen.

Als Beispiel für ein Quartier mit höchstem Handlungsbedarf gilt das Wohngebiet nördlich und südlich der Münchener Straße in Findorff. Ähnlich eingestuft sind der Bereich zwischen Heimatstraße und Bogenstraße in Walle und Teile der Wohnstraßen zwischen Kleiner Weser und Kornstraße in der Neustadt.

Wann dort gehandelt werden soll, geht aus dem Konzept des Verkehrsressorts nicht hervor. Die Behörde will sich über Zeitplan und Umfang der Maßnahmen zunächst mit den betroffenen Beiräten austauschen. Die Palette möglicher Maßnahmen ist klar umrissen: Sie sieht unter anderem die Markierung und Ausschilderung legaler Parkflächen in den betroffenen Straßenräumen vor. Zuletzt hatte das Verkehrsressort in einem Gebiet in der Östlichen Vorstadt auf diese Weise die Praxis des aufgesetzten Parkens beendet. Rund 120 vormals geduldete Parkplätze sind seither verschwunden, und die Verkehrsüberwacher des Ordnungsamtes sorgen mit einigem Aufwand dafür, dass die alten Sitten nicht wieder einreißen. Allerdings kommt es dort verstärkt zu Ausweich-Parksuchverkehr in die angrenzenden Quartiere.

Würde man die Gesamtzahl bisher geduldeter und künftig wegfallender Parkplätze vom Beispiel der Östlichen Vorstadt auf alle innenstadtnahen Quartiere hochrechnen, ergäbe sich ein vierstelliger Wert. Wie hoch er tatsächlich ausfallen wird, dazu wollen derzeit weder das Verkehrsressort noch die für die Verkehrsüberwachung zuständige Innenbehörde eine Schätzung abgeben.

Für Maike Schaefer zählt der eingeschlagene Kurs. „Barrierefreiheit und Rettungssicherheit sind nicht verhandelbar“, stellt die Verkehrssenatorin klar. Bei der weiteren Erörterung der Pläne müssten unter anderem der Landesbehindertenbeauftragte und die Feuerwehr „definieren, wo der höchste Handlungsdruck herrscht und was daraus konkret für das legale Parken resultieren soll“, ergänzt ihr Sprecher Jens Tittmann.

Die Innenbehörde sieht sich personell für die tendenziell wachsenden Überwachungsaufgaben gerüstet. Allein 2022 würden für diesen Zweck 15 neue Stellen im Ordnungsamt geschaffen, kündigt Sprecherin Karen Stroink an.

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